Stellenangebot ab 01.12.2023

Erzieher*in, Heilpädagog*in oder Heilerziehungspfleger*in als 2. pädagogische Fachkraft in Vollzeit ab sofort gesucht


„Wenn Du darüber nachdenkst, wieviel Zeit Du im Job verbringst, solltest Du sicherstellen, dass es sich um ein Arbeitsumfeld handelt, indem Du von so vielen großartigen Menschen umgeben bist wie nur möglich“ sagt die Leitung des Sterntaler Burscheid.


Über uns:

In unserer Kindertagesstätte begleiten wir bis zu 60 Kinder mit kleinen und großen Persönlichkeiten im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt in 3 Gruppen. Unsere Einrichtung ist eine inklusive Einrichtung, in der Kinder mit besonderen Bedürfnissen in den Kindergartenalltag integriert und für Ihr weiteres Leben gestärkt werden. Im Rahmen der Inklusion fördern wir bis zu 10 Kinder mit Behinderungen, Wahrnehmungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder mit erhöhtem Förderbedarf.

Unser sehr sympathisches und dynamisches Team besteht aus pädagogischen Fachkräften sowie einer freigestellten Leitung und einer Geschäftsführerin. Unser Team wird durch Hauswirtschaftskräfte und eine Raumpflegerin unterstützt.

Unsere inklusive, pädagogische Arbeit orientiert sich am situationsorientierten Ansatz.
Zudem ist unsere Kindertagesstätte zertifizierte „Faustlos“ Einrichtung, in der die Vermittlung von Basiskompetenzen, wie zum Beispiel Gefühle auszudrücken und die Möglichkeiten zur Konfliktlösung, im Fokus liegt.

Die Kindertagesstätte liegt in Burscheid (in der Nähe von Leverkusen, Düsseldorf und Köln)

Was Du mitbringen solltest:

  • Du hast eine erfolgreich abgeschlossene pädagogische Ausbildung oder ein erfolgreich abgeschlossenes pädagogisches Studium als staatlich anerkannter Erzieher*in oder staatl. anerkannter Heilerziehungspfleger*in
  • Du bist flexibel und arbeitest gerne im Team
  • Du arbeitest gerne eigenverantwortlich und möchtest aktiv Ideen und Anregungen einbringen
  • Du zeigst Engagement und Einfühlungsvermögen bei der Arbeit mit Kindern und hast Freude daran ihnen die Welt zu erklären

Was wir zu bieten haben:

  • Mitgestalten erlaubt – ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum in der Ausübung Deiner Tätigkeit
  • ein sehr sympathisches, engagiertes und kompetentes Team
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vergütung nach Haustarif in Anlehnung an TVöD
  • eine individuell angepasste Urlaubsregelung
  • ganztägig bezahlte Freistellung (ohne Anrechnung von Jahresurlaub) an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Vermögenswirksame Leistungen

Du willst gerne in einem Team – flexibel und mit Herz und Humor tätig sein?

Dann richte Deine vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form an:
bewerbung@sterntaler-burscheid.de

Wir freuen uns über Deine Bewerbung!

Neue Leitung

Wir begrüßen Frau Julia Schmitz zum 01.05.2023 als neue Leiterin unseres STERNTALERS.
Bitte heißen sie Frau Schmitz herzlich Willkommen. Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Für weitere Fragen stehen euch der Vorstand oder der Elternbeirat sehr gerne zur Verfügung.

Ein paar Worte von Julia:

„Ich bin wieder zurück!

Ich heiße Julia Schmitz und habe bereits zwei Jahre im Sterntaler gearbeitet. Der Abschied fiel mir schwer, da ich die Arbeit im Sterntaler sehr geschätzt habe. Nun komme ich gestärkt und motiviert wieder zurück und trete die neue Stelle als Leitung an.

Ich habe vorher meinen Bachelor und Master in Sozialpädagogik absolviert. Außerdem bilde ich mich seit fast zwei Jahren zur systemischen Familientherapeutin weiter.
Ich habe bereits mehrere Standorte der kindlichen Entwicklung durchlaufen können (bspw. Grundschule, OGS & Jugendamt) und immer wieder festgestellt, wie wichtig elementare Bildung und Erziehung in der Kindertagesstätte ist. Nun möchte ich in der Leitungstätigkeit Eure Kinder in der Entwicklung bestmöglich begleiten und mit dem Team gemeinsam etwas bewegen.

Liebe Grüße,
Julia“

Herzliche Grüße aus dem STERNTALER

Schreiben der Ministerin Josefine Paul an alle Eltern

An
die Eltern und Familien
mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen
und die Kindertagespflegepersonen
und die Träger und Fachberatungsstellen
und die Spitzenverbände der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen

nur per E-Mail

Grüße zum neuen Kita-Jahr 2022/2023

Liebe Eltern,

29.07.2022

liebe Kita-Leitungen, liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Beschäftigte in den Kindertageseinrichtungen, liebe Kindertagespflegepersonen, liebe Fachkräfte bei Trägern und Fachberatungsstellen,

vor rund einem Monat hat die neue Landesregierung ihre Arbeit aufgenommen. Es ist mir Freude und große Ehre zugleich, als neue Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Teil dieser Regierung zu sein.

Unseren Kindern und Jugendlichen gehört die Zukunft. Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass sie unter bestmöglichen Bedingungen aufwachsen. Hierbei nimmt die frühkindliche Bildung eine zentrale Rolle ein. Alle Akteure in der Kindertagesbetreuung leisten seit über zwei Jahren Außergewöhnliches, um frühkindliche Bildung auch in Pandemiezeiten bestmöglich zu gewährleisten. Dafür bedanke ich mich persönlich und ausdrücklich!

Gerade für die Jüngsten, die nun zum ersten Mal in die Kindertageseinrichtungen oder Kindestagepflege gehen, stehen ganz besondere Zeiten an – verbunden mit spannenden neuen Eindrücken und sicherlich auch mit Herausforderungen. Das gilt genauso für die Eltern und Beschäftigten. Ihnen allen wünsche ich für das neue Jahr der Kindertagesbetreuung nur das Beste und vor allem den Kindern vom ersten bis zum letzten Jahr tolle Erlebnisse in einer spannenden Phase ihres jungen Lebens.

Für die nächste Zeit und die kommenden Jahre ist mir ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihnen allen wichtig. Deshalb möchte ich von Anfang an transparent kommunizieren, welche Maßnahmen mit Blick auf den Umgang mit dem COVID-19-Virus in der Kindertagesbetreuung aktuell vorbereitet werden.

Sie alle und allen voran die Kinder haben zweieinhalb anstrengende und belastende Jahre durchlebt und den Umständen entsprechend sehr gut gemeistert. Es ist deutlich geworden, dass eine Schließung der Angebote der Kindertagesbetreuung mit erheblichen gesundheitlichen und psychosozial nachteiligen Folgen für viele der betreuten Kinder verbunden ist. Für Ihren unermüdlichen Einsatz möchte ich Ihnen meinen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Die Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung in Präsenz hat deshalb auch im weiteren Verlauf der Pandemie höchste Priorität.

In den ersten Tagen als neue Ministerin – als einen der ersten Schritte meiner Tätigkeit überhaupt – habe ich das Kita-Helfer:innen Programm bis zum 31.12.2022 verlängert und neu aufgelegt. Rund 9.000 Einrichtungen haben diese unterstützenden Hilfskräfte durch die Aufstockung von Stunden oder die Gewinnung von neuen Kita-Helfer:innen während der Pandemie bereits genutzt.

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, das pädagogische Personal in den Einrichtungen in dieser herausfordernden Zeit weiter zu unterstützen und bei nicht-pädagogischen Arbeiten zu entlasten. Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei – Fachkräfte in den Kitas sollten sich aber gerade in der noch immer herausfordernden Zeit jetzt auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können. Als Unterstützung in den Kitas leisten die Alltagshelferinnen und -helfer einen wichtigen Beitrag. Dafür stellen wir mehr als 100 Millionen € zur Verfügung.

Auch darüber hinaus gehen wir vorausschauend in die nächsten Monate und bereiten die Kitas sorgfältig auf den Herbst vor. Dazu standen und stehen wir weiterhin im Austausch mit den Akteuren der Kindertagesbetreuung.

Um offene Angebote der Kindertagesbetreuung bei gleichzeitig hohem Gesundheitsschutz von Kindern, Eltern und Betreuungspersonal zu gewährleisten, stellen wir für jedes Kind 8 Tests pro Monat zur Verfügung, mit denen Eltern ihre Kinder anlassbezogen testen können. Anlass für eine Testung der Kinder zuhause durch ihre Eltern wären z.B. Direktkontakte der Kinder mit an COVID-19 erkrankten Personen im unmittelbaren privaten Umfeld des Kindes oder aber Symptome einer Atemwegserkrankung.

Die Tests werden im Rhythmus von 2 Tests pro Woche an die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und für die Kindertagespflegepersonen an die Kommunen ausgeliefert und anschließend den Eltern zur Verfügung gestellt.

Dies gilt zunächst bis zu den Herbstferien. Eine weitere Finanzierung von Corona-Tests ist darüber hinaus gesichert. Die Auslieferung der Tests zur anlassbezogenen Verwendung erfolgt aktuell rein vorsorglich. Weitere Maßnahmen werden fortlaufend geprüft und der jeweils aktuellen Situation angepasst.

Ohnehin galt und gilt weiterhin – wie immer und bei allen Erkrankungen: Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung. Um insoweit mit Blick auf Corona-Infektionen Klarheit zu schaffen, wird in die Coronaschutzverordnung, die ab dem 08. August Gültigkeit hat, eine neue Regelung aufgenommen: Träger und Kindertagespflegepersonen können die Betreuung eines Kindes mit offenkundig typischen Symptomen einer Atemwegsinfektion von der Bestätigung eines zuhause gemachten negativen Selbsttests abhängig machen.

Eltern wird außerdem in Bring- und Abholsituationen das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske empfohlen.

Des Weiteren weise ich darauf hin, dass das Land den Kommunen Mittel zur Verfügung stellen wird, damit CO2-Ampeln und Luftfilter nach dem örtlichen Bedarf entsprechend der Förderrichtlinie (Fensterlüftung bleibt prioritäre Maßnahme, nur wenn diese nicht möglich ist, kommt eine Förderung in Betracht) in den Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen zur Verfügung gestellt werden können. Für die Anschaffung, Aufstellung und Einweisung in die Handhabung von (mobilen) Luftfiltern sowie von CO2- Messgeräten sind die Kommunen zuständig. Die Fördermittel werden in Kürze nach Abstimmung mit dem Schulministerium und meinem Ressort durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales (MHKBD) bereitgestellt.

Sie und ich, ja wir alle hoffen, dass wir diese Pandemie bald hinter uns lassen können. Auf dem Weg dorthin haben wir alle viel gelernt, um dem Virus in der jeweiligen Situation verantwortungsbewusst zu begegnen. Gemeinsam mit den Kindern haben Sie vielfältige Lösungen im Umgang mit COVID-19 im Alltag der Kindertagesbetreuung entwickelt. Mir ist aber auch sehr bewusst, dass die letzten fast zweieinhalb Jahre auch eine sehr herausfordernde Zeit für Kinder, Eltern und Beschäftigte waren. Gemeinsam ist es Ihnen gelungen, auch in herausfordernden Zeiten vor allem für die Kinder da zu sein. Gemeinsam werden wir nun alles tun, um ein gutes und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder und Familien unter guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu gewährleisten.

Ich wünsche uns für die kommende Zeit weiterhin viel Kraft und gutes Gelingen. Herzliche Grüße
Ihre

Josefine Paul

Neue Regelungen in der Kindertagesbetreuung durch die geänderte Coronabetreuungsverordnung

23. August 2021

Informationen für Eltern
deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
Informationen für Träger, Leitungen, Personal
von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Mit dem heutigen Montag findet die geänderte Coronabetreuungsverordnung (Corona- BetrVO) in der Kindertagesbetreuung Anwendung. In Anlehnung an alle anderen gesellschaftlichen Bereiche wird die 3G-Regel für das Betreten von Kindertagesbetreuungsangeboten angewandt sowie eine Maskenpflicht in Innenräumen festgelegt. Für Beides gibt es jeweils Ausnahmen.
Die Regeln gelten sowohl für Beschäftige, Kindertagespflegepersonen als auch Eltern und andere Personen (Dritte). Sie gelten nicht für Kinder bis zum Schuleintritt. Sie gelten aber auch für Kinder im Schulalter.
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung ergeben sich die folgenden Änderungen:
Maskenpflicht in Innenräumen
In Innenräumen ist von allen Personen (Beschäftigten, Kindertagespflegepersonen, Eltern und Dritten) mindestens eine medizinische Maske zu tragen, unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands.

Hiervon ausgenommen sind:

  • Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen bei der Betreuung der Kinder ohne weitere anwesende Personen
  • Beschäftigte und Kindertagespflegepersonen, wenn ausschließlich immunisierte Beschäftigte bzw. Kindertagespflegepersonen zusammentreffen (sobald Getestete dabei sind, besteht eine Maskenpflicht für alle)
  • alle Personen, wenn die Betreuungskraft auch in Anwesenheit der Eltern oder Dritten das zeitweise Abnehmen der Masken aus pädagogischen Gründen für erforderlich hält. In diesen Fällen soll der Mindestabstand zwischen Erwachsenen eingehalten werden.
  • Eltern und Beschäftigte, wenn sie sich im Rahmen von Elternmitwirkungsgremien auf festen Sitz- oder Stehplätzen aufhalten
  • alle Personen, die aus nachgewiesenen medizinischen Gründen keine Maske tragen können
  • Alle Personen bei der Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Personen
  • ausnahmsweise für alle Personen in wenigen weiteren in § 4 Absatz 2 der Coronabetreuungsverordnung näher umschriebene Situationen beispielsweise bei Mahlzeiten und Bewegungs- oder Musikangeboten Im Alltag der Kindertagesbetreuung besteht damit im Kontakt von Beschäftigten, Kindertagespflegepersonen, Eltern oder Dritten für alle Beteiligten eine regelmäßige Maskenpflicht. In der Betreuungssituation mit Kindern ohne andere anwesende Personen besteht weiter keine Maskenpflicht.

3G-Regel beim Zugang

Im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) haben grundsätzlich nur noch immunisierte oder getestete Personen (Beschäftigte, Eltern und Dritte) Zutritt zu den Angeboten der Kindertagesbetreuung.

Ausnahmen gelten:

  • für Eltern beim Bringen und Abholen der Kinder
  • für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die durch die regelmäßige Schultestung den Getesteten gleichgestellt sind
  • in Notfällen

Nicht immunisierte bzw. nicht getestete Personen dürfen damit außerhalb der Bring- und Abholsituation das Kindertagesbetreuungsangebot nicht betreten. Leitungen von Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet entsprechende Personen von der Teilnahme an Angeboten auszuschließen.


Erfüllung der Testpflicht:

Für Beschäftigte gilt die Testpflicht als erfüllt, wenn sie zweimal pro Kalenderwoche an einem Bürgertest oder einer beaufsichtigten Beschäftigtentestung teilnehmen. Eine beaufsichtigte Beschäftigtentestung ist ein vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellter Coronaschnelltest, der von fachkundigem oder geschultem Personal durchgeführt wird oder unter Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person selbst durchgeführt wird. Da für die selbstständigen Kindertagespflegepersonen eine beaufsichtigte Beschäftigtentestung nicht möglich ist, gilt die Testpflicht nur dann als erfüllt, wenn sie sich zweimal pro Woche im Rahmen einer Bürgertestung testen lassen. Eltern und Dritte müssen zur Erfüllung der Testpflicht einen Bürgertest nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.