Beiträge und Gebühren

Die Beiträge, die Sie monatlich an das Jugendamt zahlen müssen und deren Berechnungsgrundlage (Gehaltsabhängig), erfragen Sie bitte beim zuständigen Jugendamt oder bei der Gemeindeverwaltung. Die zur Zeit gültigen Beiträge im Rheinisch Bergischen Kreis finden Sie im Bereich Downloads unter den weiterführenden Infos.

Die Beiträge, die zusätzlich erhoben werden, ergeben sich aus der jährlich neu festzusetzenden Beitragsordnung des Trägervereins Elterninitiative STERNTALER Burscheid e.V.. Sie sind seit dem 01.01.2024 wie folgt:

  Erläuterung Kosten € Fälligkeit
Trägeranteil zu leistender Eigenanteil des Trägervereins zu den Betriebskosten. 13,00 monatlich 1. des Monats
Essensgeld Der Beitrag für das Essensgeld teilt sich auf in einen Lebensmittelanteil, der für jede eingenommene Mahlzeit zu leisten ist und einen Fixkostenanteil, der monatlich, auch bei Abwesenheit, zu zahlen ist. Das Essensgeld wird monatlich in Form von Abschlagszahlungen vom Träger eingezogen und jeweils nach dem 31.07. und dem 31.12. des Jahres abgerechnet:      
  Lebensmittelanteil 3,00 pro Mahlzeit  
  Fixkostenanteil 35,00 monatlich  
  monatliche Abschlagszahlungen hierfür 80,00 monatlich 1. des Monats
Vereinsbeitrag Der Beitrag wird zur Deckung der Vereinskosten, die durch die Geschäftsführung entstehen (z.B. Notarkosten, Haftpflichtversicherung und Repräsentationskosten), erhoben. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend:      
  ordentliche Vereinsmitglieder 25,00 jährlich 01.11.
  außerordentliche Vereinsmitglieder frei    
  Fördermitglieder 25,00 jährlich 01.11.
Elternarbeit Beiträge für nicht geleistete Elternarbeitsstunden, Abrechnung erfolgt zum Ende des Quartals. 50,00 pro Stunde quartalsweise

Kein Kind ohne Mahlzeit: Für einkommensschwache Familien gibt es die Möglichkeit, über das Bildungs- und Teilhabepaket Zuschüsse zum Mittagessen zu erhalten. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Downloadbereich unter den weiterführenden Infos.