Vorstand

Nach außen wird der Verein neben den Eltern durch den von ihnen gewählten Vorstand repräsentiert. Die reguläre Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes beträgt zwei Jahre.

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Unser Vorstand besteht aus 5 – 7 Personen. Neben einer / einem 1. Vorsitzenden und seinen 2 Stellvertretern werden 2-4  weitere Vorstandsmitglieder gewählt.

Die Vorstandsmitglieder teilen per Geschäftsordnung folgende Ressorts unter sich auf:
Vorsitz, Vereinsführung, Finanzen, Personal, Repräsentation, Schriftführung, Organisation der Elternarbeit, Haus und Hof.

Seine  Aufgaben erstrecken sich von jeglichen Personalangelegenheiten, über Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, Überwachung der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb von Kindertagesstätten, Formulierung und Durchsetzung des pädagogischen Konzepts der Einrichtung, bis hin zur Organisation der Elternarbeit, Fragen der Instandhaltung und vielem mehr.

Er übernimmt in der Regel alle administrativen Pflichten auch als Arbeitgeber.

Der gewählte ehrenamtliche Vorstand übernimmt die Vertretung des Vereins nach außen und haftet für die Kindertagesstätte.