Elternbeirat + Rat der Einrichtung

Gemäß KiBiz (KinderBildungsgesetz) bildet sich jedes Jahr der Elternbeirat. Er wird in den Gruppen gewählt und besteht aus je einem gewählten Mitglied je Gruppe.

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Ebenfalls gemäss KiBiz tritt mindestens zweimal im Jahr der Rat der Einrichtung zusammen. Er besteht aus Vertretern des päd. Teams, Vertretern des Elternrates und des Vorstands.
Ein weiteres Gremium tagt, wenn die Auswahl und Entscheidungen für die Aufnahme der neuen Kinder fallen.

Alle Gremien der Elternmitwirkung sollen die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger und Team sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern. Ihre Aufgaben bemessen sich an den Regelungen im KiBiz (Kinderbildungsgesetz).

Der Elternbeirat vertritt insbesondere die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung.

Der Rat der Kindertageseinrichtung berät die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung. Er vereinbart die Kriterien für die Aufnahme von Kindern in der Einrichtung.