KITA – ABC

Hier haben wir alle wichtigen Informationen für Sie in alphabetischer Reihenfolge zusammengefasst, damit Sie sich jederzeit in unserer Einrichtung zurecht finden.

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12.00 bis 12.15 Uhr:  Die Kinder mit 25 Std. Betreuungszeitbudget werden von abholberechtigten Personen abgeholt.

14.00 bis 14.15 Uhr:  Die Kinder mit 35 Std. Betreuungszeitbudget werden von abholberechtigten Personen abgeholt.

15.00 bis 15.15 Uhr und 16.00 bis 16.30 Uhr, Freitags nur 15.00 bis 15.15 Uhr: Die Kinder mit 45 Std. Betreuungszeitbudget werden von abholberechtigten Personen abgeholt.

Die Kinder dürfen nur von Personen abgeholt werden, die abholberechtigt sind. Abholberechtigte Personen können die Eltern im Betreuungsvertrag festhalten oder nachträglich durch das Ausfüllen eines Abholberechtigungsformulars bestimmen. Wichtig ist, dass alle abholberechtigte Personen den Mitarbeitern der Kita bekannt sind.

Abholen durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Personensorgeberechtigten möglich. Kindern unter 14 Jahren kann grundsätzlich keine Abholberechtigung erteilt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass die abholberechtigte Person im Auto einen Kindersitz bereithält.
Der Abschlusskreis ist ein individuell gestaltbares Tagesritual und dient als interner Gruppenabschluss.

Im Abschlusskreis finden die Reflexion des Tages und die Besprechung der nächsten Tage statt. Dadurch bietet sich ein Rahmen für die Partizipation aller Kinder. Weiterhin bietet er gemeinschaftliche Spielmöglichkeiten, Zeit für Feste und deren Wertschätzung (z.B. Geburtstage), Bilderbuchbetrachtungen und die Verabschiedung einzelner Kinder.
Wir legen in unserer Einrichtung besonderen Wert auf einen achtsamen Umgang. Darunter verstehen wir nicht nur einen achtsamen Umgang mit anderen, sondern auch mit sich selber und der Natur. Diese Thematik findet Einfluss in verschiedenen Bereichen in unserem Alltag. So führen wir das Projekt Faustlos durch, verbringen viel Zeit in der Natur und lernen spielerisch auf unsere Gefühle zu hören und achtsam mit uns selber umzugehen.
Freie Angebote sind fest in unserem Wochenplan verankert. Dieser bietet den Eltern und Kindern Orientierung. Zusätzlich finden gruppenübergreifende Angebote statt. Die Kinder haben die Möglichkeit an den Angeboten teilzunehmen. Trotzdem versuchen wir die Kinder immer wieder für die Teilnahme zu motivieren.
Bei der Unterzeichnung des Vertrages findet ein gemeinsames Gespräch statt. Dabei werden wichtige Daten, Bedürfnisse, Ziele und Wünsche festgehalten.
Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt über das Online-Anmeldesystem LittleBird des Rheinisch-Bergischen Kreises. 

Folgen Sie hierfür dem folgenden Link: Anmeldung über LittleBird Wenn Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigungs-Mail, in der Sie aufgefordert werden, mit unserer Einrichtung einen persönlichen Termin zum Kennenlernen zu vereinbaren. 
Die Kinder werden morgens bis spätestens 09:00 Uhr in den Gruppen erwartet. Wir empfehlen, den Kindergarten dazu bis 8:50 Uhr zu erreichen.

Nach 09:00 Uhr eintreffende Kinder können sonst leider an den Morgenrunden nicht teilnehmen. Die Übergabe in die Gruppe kann dann erst wieder um 09:30 Uhr erfolgen. Im Vorfeld abgesprochene Termine sind selbstverständlich von der Regel ausgenommen.
Ausbildungsordnung - sonderpädagogische Förderung

Hier handelt es sich um das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort.
Das Verfahren läuft nach allgemeinen Maßgaben ab, die durch eine verbindliche Terminierung und festgelegte Verfahrensabläufe gekennzeichnet sind. Es werden in der Regel eine Regelschulkraft sowie ein Sonderpädagoge beauftragt, durch Beobachtung, standardisierte und informelle Testverfahren den Förderumfang des zukünftigen Schülers festzustellen. Die Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) werden über die Einleitung des Verfahrens informiert, angehört und beraten. Zum Abschluss des Verfahrens wird den Erziehungsberechtigten das Ergebnis des Verfahrens vorgestellt wobei der Elternwille eine besondere Würdigung erfährt. Die beauftragten Sonderpädagogen sind den betroffenen Eltern zugewandte Ansprechpartner und schaffen so schon vor Schulbeginn möglichst viel Vertrauen. Durch frühzeitige Kommunikation des voraussichtlichen Förderbedarfes des jeweiligen zukünftigen Schülers in den entsprechenden Fach- und Gesamtkonferenzen nach Abschluss des Verfahrens wird frühestmöglich der Grundstein für eine individuell angemessene unterrichtliche und therapeutische Förderung des Schulneulings gelegt.
Während dem Weg zur Kindertagesstätte obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern. Die Abgabe der Aufsichtspflicht erfolgt nur an abholberechtigte Personen.

Die Aufsichtspflicht wird in der Kindertagesstätte erst übernommen, wenn die Kinder den Mitarbeiterinnen persönlich übergeben wurden. Bitte richten Sie dies auch Personen aus, die das Kind nicht regelmäßig bringen (z.B. Großeltern, Verwandte, Freunde, Nachbarn). Oft ist es wichtig, eine kurze Übergabe mit einer Erzieherin zu besprechen (z. B. wie war die Nacht, wie sind gesundheitliche Befindlichkeiten, gibt es besondere Stimmungslagen oder Geschehnisse, Abweichungen von der Abholzeit etc.). Die Kinder sollten zudem die Möglichkeit haben, sich in Ruhe selbstständig umzuziehen und sich von den Eltern zu verabschieden.
Die Übertragung der Aufsichtspflicht erfolgt nur an abholberechtigte Personen. Eine Abholberechtigung muss schriftlich in der Einrichtung vorliegen. Während Eltern-Kind-Aktionen obliegt die Aufsichtspflicht ebenfalls den Erziehungsberechtigten (siehe auch Eltern-Kind-Aktion).
Ausflüge finden in unserer Einrichtung ganzjährig statt. Es gibt verschiedene Ausflüge für alle Alter- und Entwicklungsstufen, diese finden situationsorientiert statt. Sie sind Gruppenintern und Gruppenübergreifend möglich. Weiterhin bieten unsere Ausflüge vielseitige und vielfältige Umwelterfahrungen (z.B. Einkaufen, Wald, Spielplatz, Zirkus). Darüber hinaus finden jährliche Kooperationsausflüge statt (z.B. Feuerwehr, Umweltmarkt). Durch Hilfsmittel bieten wir eine Teilhabe aller Kinder. Vor dem Verlassen der Kindertagesstätte nehmen wir einen Eintrag in das „Abwesenheit-Buch“ vor. In diesem Buch wird protokolliert wer wann mit welcher Anzahl Kindern wohin unterwegs ist. Des Weiteren nehmen wir immer ein Notfall-Handy und ein Erste-Hilfe-Pack mit.
Bitte nehmen Sie die Aushänge an den Infowänden vor den Gruppen und im Eingangsbereich sowie die „Klammerbriefe“ zu Ihrer persönlichen Information täglich zur Kenntnis.
  • Infowände vor den Gruppen … informieren über gruppeninterne Themen und Termine
  • Elterninfowand im Eingangsbereich … informiert über einrichtungsbezogene Themen und Termine
  • Fensterinfo am Haupteingang … informiert über dringende und aktuelle einrichtungsbezogene Themen und Termine
  • Elternarbeitswand ... hier organisiert und strukturiert sich die gesamte Elternarbeit z. B.Arbeiten zur Vergabe, Stundenstände, Abrechnung …
  • Große Infowand im Eingangsbereich ... hier befinden sich alle allgemeinen Informationen die gesamte Kita betreffend.
  • Schaukasten … informiert die Öffentlichkeit
  • Digitale Bilderrahmen … informieren über das alltägliche, pädagogische Geschehen in den Gruppen.
  • Wir bilden vorrangig Berufspraktikanten im letzten Ausbildungsjahr zur staatlichen Anerkennung aus. Des Weiteren begrüßen wir jederzeit Wochenpraktikanten der Unter- und Oberstufe in der Ausbildung zum/ zur ErzieherIn. Zudem freuen wir uns über freiwillige Praktika z.B. zum Abschluss des Fachabiturs. Schülerpraktikanten zur Berufsorientierung sind ebenfalls herzlich Willkommen. Bitte teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten sowie den gewünschten Praktikumszeitraum per eMail mit. Kontaktseite
    Zu unserer Einrichtung gehört ein geräumiges Außengelände mit verschiedenen Kletter- und Wahrnehmungsangeboten.
    - Barrierefrei
    - Nestschaukel (nur in Begleitung einer Fachkraft)
    - Klettergerüste
    - Sandkasten
    - Wasser- Matsch- Anlage
    - Haus für Rollenspiele
    - Gerätehaus für Spielmaterialien
    - Außengelände von allen drei Gruppen direkt über eine Terrasse zugänglich
    - Kräuterbeet
    - Rondel beispielsweise für Ballspiele oder Schwungtuch
    - Verschiedene Ebenen und Materialien

     

    Zu unserer Einrichtung gehört ein geräumiges Außengelände mit verschiedenen Kletter- und Wahrnehmungsangeboten. Es finden in jeder Gruppe mindestens einmal wöchentlich Turnangebote statt. Die Kindertageseinrichtung ist zudem nahe am Wald gelegen, daher gehen wir mindestens einmal die Woche in den Wald, auf den Spielplatz oder ähnliches. Die einzelnen Gruppenräume bieten zusätzliche Bewegungs- und Wahrnehmungsangebote. Zudem kooperieren wir mit der BTG (Burscheider Turngemeinschaft). In unserer Kindertagesstätte haben Kinder altersspezifisch und entwicklungsspezifisch Gelegenheit ihre Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Mut zu erfahren. Sie erhalten vielfältige Gelegenheiten, sich in den verschiedensten Bewegungsarten auszuprobieren. Die Kinder können durch unser vielseitiges Angebot ihren eigenen Körper wahrnehmen und einschätzen lernen. Weiterhin geht unsere Bewegungserziehung auch immer mit Sprache einher und findet alltagsintegriert statt. Des Weiteren sind wir, durch die vorhandenen Kompetenzen und Kenntnisse im Bereich der Psychomotorik des Teams, in der Lage die Bewegungserziehung mit Fachwissen zu begleiten.
    Der Betreuungsvertrag incl. Anhang regelt in seiner jeweils gültigen Form die vertragliche Vereinbarung zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kindertagesstätte Sterntaler vertreten durch den Vorstand. Erst die Unterzeichnung durch den Träger ist bindend.
    Bevor es zum Abschluss des Betreuungsvertrages kommt, ist eine schriftliche Platzzusage und deren Bestätigung notwendig.
    Die Platzvergabe regelt sich über das Onlineportal „Little Bird“.
    Siehe auch: Anmeldung
    Bei einer Betreuungszeit von 25 Std. ist eine Betreuung von 7.15 bis 12.15 Uhr vereinbart.

    
Bei einer Betreuungszeit von 35 Std. ist eine Betreuung von 7.15 bis 14.15 Uhr inbegriffen.

    
Bei einer Betreuungszeit von 45 Std. ist eine Betreuung Montags bis Donnerstags von 07.15 bis 16.30 Uhr und Freitags von 07.15 bis 15.15 Uhr durch unser pädagogisches Personal gewährleistet.

    Die Kinder können selbstverständlich auch früher aus der Kita abgeholt werden. Siehe Abholzeiten, Öffnungszeiten
    Unser Bildungskonzept orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen. Es orientiert sich außerdem an der Vereinbarung zu den Grundsätzen über Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder – Bildungsvereinbarung NRW sowie an wissenschaftlichen Erkenntnissen. In unserem Bildungsauftrag bearbeiten wir ganzheitlich die zehn verschiedenen Bildungsbereiche.
    Mitmachen möglich machen: Mit dem Bildungspaket bekommen 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche neue Zukunftschancen.
    Wenn Sie leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG bekommen, haben auch Ihre Kinder Anspruch auf die Leistungen in Bezug auf Mittagessen in der Kita, Ausflüge mit der Kita, Angebote zu Kultur, Sport und Freizeit.
    Mehr Infos unter www.bildungspaket.bmas.de, beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter 0180 5 / 67 67 21* sowie vor Ort im Jobcenter (bei ALG II oder Sozialgeld) und im Rathaus, im Bürgeramt oder bei der Kreisverwaltung (bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG). *Festpreis 14 Cent/Min. aus den Festnetzen und maximal 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen.
    Die Grundlage für unsere Bildungsarbeit bildet die gesetzlich geregelte Vorgabe “Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Entwurf – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich“ NRW.

    Folgende Bildungsbereiche finden Berücksichtigung:
    - Bewegung
    - Ernährung, Körper und Gesundheit
    - Sprache
    - Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
    - Musisch-ästhetische Bildung
    - Religion und Ethik
    - Mathematische Bildung
    - Naturwissenschaftlich-technische Bildung
    - Ökologische Bildung
    - Medien
    Die Verpflichtung zur Bildungsdokumentation regeln die gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen.
    Jedes Kind gestaltet sein eigenes Portfolio. In diesem Ordner befinden sich wichtige Entwicklungsschritte, die das Kind im Kindergartenalltag geht. Diese werden teilweise auch mit Fotomaterial dargestellt. Jeder Bildungsbereich, sowie für das Kind wichtige Ereignisse (z.B. Geburtstag, Ausflüge), bearbeitete Themen und Projekte sowie neu Erlerntes wird in regelmäßigen Abständen dokumentiert. Die Kinder haben die Möglichkeit mit Hilfe einer pädagogischen Fachkraft ihre Mappe mitzugestalten und anzuschauen.
    In unserer Kita finden eine jährliche Feuerlöschübung sowie eine Unterweisungen zum Brandschutz für die Mitarbeiter statt. Für die Kinder bieten wir jährlich eine Brandschutzwoche an, bei der die Vorschulkinder einen Ausflug zur Feuerwehr unternehmen und die Feuerwehrleute uns in der Kita besuchen. Jedes Quartal findet eine Feueralarmprobe mit Evakuierungsübung für alle Kinder und Mitarbeiter statt und im Alltag üben wir den sicheren Umgang mit offenem Feuer.
    Wir betrachten christliche Feste als Kulturgut, daher feiern wir St. Martin, Nikolaus, Weihnachten, Karneval und Ostern. Liedgut mit christlichen Inhalten ist uns ebenfalls ein Selbstverständnis. Gottesdienste oder Gebete hingegen finden 
grundsätzlich nicht statt.

    C

    … hier gibt es keine Inhalte

    D

    Jede Person, die in der Kindertagesstätte Sterntaler in jeglicher Form mit personenbezogenen Daten umgeht, erklärt sich durch Kenntnisnahme und Unterschrift mit dem einrichtungsinternen Datenschutzkonzept einverstanden. Dies regelt unter anderem z. B.: Personenbezogene Daten werden in keinem Fall ohne Einverständnis des Betroffenen mit Außenstehenden geteilt. Personenbezogene Daten werden nicht per Email versandt und nicht im Internet veröffentlicht.

    Der Elternbeirat erstellt in jedem Jahr eine Kontaktliste, in die Sie sich freiwillig eintragen können. Somit wird z.B. das Verabreden der Kinder untereinander erleichtert.

    E

    Unsere Einrichtung bietet die Möglichkeit ehrenamtlich tätig zu werden. Gerne dürfen sich Ehrenamtler bei uns melden, um Tätigkeiten wie z.B. Vorlesen, Basteln oder Ähnliches anzubieten.

    Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft in unserem Vorstand ehrenamtlich. Siehe auch Gremienarbeit.
    Es ist uns besonders wichtig die Eingewöhnungszeit für Kind und Eltern so angenehm und individuell wie möglich zu gestalten. Die Eingewöhnung bildet die Grundlage der vertrauensvollen Beziehung, die über Jahre Bestand haben muss. Hier lehnen wir uns an das bewährte „Berliner Eingewöhnungsmodell“ an (siehe Downloadbereich der Homepage).
    Das gemeinsame Essen wird von uns als bedeutendes Ritual verstanden, daher essen wir immer zusammen in den Guppen. Das Frühstück beginnt nach dem Morgenkreis, zuvor stehen den Kindern Obst und Gemüse zur freien Verfügung.

    Viermal die Woche bringen die Kinder ein ausgewogenes Frühstück für sich mit in die Kita. Einmal die Woche bereiten wir mit den Kindern ein gemeinsames Frühstück vor. Die Zutaten dafür werden von den Eltern mitgebracht. Wir achten auf regionale und saisonale Einkäufe. Auch auf Allergien, Unverträglichkeiten etc. nehmen wir Rücksicht. Als Getränke bieten wir Wasser, Milch und ungesüßten Tee an.
    Einmal im Jahr findet in den jeweiligen Gruppen eine Eltern-Kind-Aktion statt.
    Wir bieten unterschiedliche Themenbereiche als Abendveranstaltung an:
  • Vor der Eingewöhnung der neuen Kinder wird ein Informationsabend veranstaltet.
  • Im Herbst findet eine Elternversammlung und Wahl des Elternbeirates statt.
  • Bevor die Vorschule startet, bieten wir für die betroffenen Eltern einen gemeinsamen Termin an, um Inhalte und Fragen besprechen zu können.
  • Im August oder September jeden Jahres findet unsere Mitgliederversammlung mit Wahl des Vorstands statt.
  • Mit der Aufnahme in unsere Elterninitiative erklären sich die Eltern damit einverstanden und bereit Elternarbeit zu verrichten. Diese Arbeiten können in Form von Patenschaften (z.B. Einkaufspaten, Rasenmähen usw.), Gremienarbeit oder Arbeitsstunden abgeleistet werden. In einem Kindergartenjahr sind insgesamt 18 Stunden durch Erziehungsberechtigte zu leisten. Diese sind aufgeteilt in 9 Innen- und 9 Außenstunden.
    In einem Kindergartenjahr gibt es zusätzlich vier Gartenaktionen, in denen die Erziehungsberechtigen ihre Stunden ableisten können. Nicht geleistete Elternarbeitsstunden oder verspätete Zahlungseingänge sind Vertragsbrüche und führen zur Kündigung des Betreuungsvertrages. In Ausnahmefällen können Individuallösungen mit dem Träger vereinbart werden. Ausführliche Informationen zur Elternarbeit entnehmen Sie bitte dem Betreuungsvertrag.
    Alle Gremien der Elternmitwirkung, so auch der Elternbeirat, sollen die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern.
    Die Aufgaben des Elternbeirates bemessen sich an den Regelungen im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (§ 9 (4) Kinderbildungsgesetz – KiBiz und dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz).
    Der Elternbeirat vertritt insbesondere die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderungen in der Einrichtung und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen.
    Darüber hinaus gilt die aktuelle Fassung der Aufgabenbeschreibung für den Elternbeirat.
    Die Elternberatung kann in unterschiedlichen Formen stattfinden. So zum Beispiel im Anamnesegespräch, im Entwicklungsgespräch, im terminierten Elterngespräch oder im spontanen Tür- und Angelgespräch.
    Wir sehen die uns anvertrauten Kinder immer im Kontext ihrer primären Lebensbeziehungen. Jedes aufgenommene Kind bringt seine Erfahrungen und Erlebnisse aus seinem familiären Lebensumfeld mit und trägt die Erfahrungen aus der Einrichtung mit nach Hause. Alle Personen, die in der Tagesstätte zusammenkommen, stehen in Wechselwirkung miteinander.
    Wir verstehen Eltern als Bildungs- und Erziehungspartner.
    Unser Elterncafe bietet die Möglichkeit sich nach Verabschiedung des Kindes bei einem Kaffee in Ruhe mit anderen Eltern auszutauschen oder einfach noch etwas zu verweilen. Es steht den Eltern jederzeit mit Absprache zur Verfügung. Zudem bietet das Elterncafe Raum für Beratungs- und Austauschgespräche, sowie für Elterninterne Veranstaltungen.
    Informationen zu Mitgliedschaft, Vorstandstätigkeit, Gremienarbeit, Elternmitwirkung, Elternarbeit, Beiträgen und Gebühren sowie die Satzung entnehmen Sie bitte unserer Homepage.
    Einmal im Jahr finden mit den Erziehungsberechtigen Entwicklungsgespräche statt. Die Inhalte dieser beruhen auf den vorher angefertigten Entwicklungsdokumentationen. Innerhalb der Gespräche wird die allgemeine Entwicklung des Kindes besprochen. Kindern mit einem Förderbedarf stehen zwei Entwicklungsdokumentationen und –gespräche im Jahr zu.
    Wir verstehen Eltern und Erziehungsberechtigte als wichtige Bildungs- und Erziehungspartner. Eltern und Erzieherin stehen in unserer Kindertagesstätte in ständiger kommunikativer Wechselwirkung zueinander. Die Eltern gelten als Spezialisten für ihr Kind. Weiterhin finden wir pädagogische Arbeit gilt in erster Linie als Beziehungsarbeit. Zudem werden Sorgen und Probleme von Eltern und Kindern ernstgenommen und gemeinsam sensibel bearbeitet. Um die Entwicklung des Kindes optimal zu begleiten, ist es wichtig, dass die GruppenmitarbeiterInnen über besondere Ereignisse in der Familie zum Beispiel Albträume, Arbeitsplatzveränderung, Arztbesuche, neues Haustier, Schwangerschaft, Todesfall, Trennung, Umzug, Veränderung des Schlafrhythmus oder Ähnliches informiert werden. Eltern können Informationen zum Kindergartenalltag und die Entwicklung ihres Kindes in Tür- und Angelgesprächen, sowie terminierten Entwicklungsgesprächen einholen.

    Weiterhin stellen wir beispielsweise auch Kontakt zur Frühförderstelle, psychologischen Beratungsstelle, Starke Eltern- Starke Kinder, Kinderschutzbund her.
    Bei meldepflichtigen Erkrankungen (Liste siehe Anhang Betreuungsvertrag) darf das Kind die Gemeinschaftseinrichtung erst wieder nach Vorlage eines ärztlichen Attestes besuchen. Stellen die MitarbeiterInnen Wesensveränderung, erhöhte Temperatur, Erkältungssymptome sowie Anzeichen von Durchfall, Erbrechen, Hautirritationen, Bindehautentzündung, Nissen von Kopfläusen oder Ähnliches fest, muss das Kind umgehend aus der Kindertagesstätte abgeholt werden. Die Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten muss durch das sofortige Aktualisieren der eigenen Rufnummern gewährleistet sein. Bei Fieber darf das Kind die Kindertagesstätte, erst nach 24 Stunden fieberfrei sein die Kita wieder besuchen. Bei Durchfall oder Erbrechen nach 48 Stunden. Wir unterstützen jedoch die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, dem Kind 48 Stunden Genesungszeit, bei jeglichen Krankheiten zu ermöglichen.

    F

    Unsere Kindertagesstätte ist seit September 2022 eine zertifizierte Einrichtung für das Gewaltpräventionsprogramm „Faustlos“.

    Das Programm verfolgt mit seinen aufeinander aufbauenden Inhalten die Stärkung der emotionalen und sozialen Kompetenzen. Dabei lernen die Kinder spielerisch Emotionen bei sich und anderen kennen und den Umgang mit diesen. Auch das Konfliktverhalten spielt dabei eine bedeutende Rolle. Gemeinsam mit den Kindern werden Lösungsmöglichkeiten für Konflikte erarbeitet. Insbesondere für einen achtsamen Umgang miteinander, spielen Gefühle eine tragende Rolle die hierbei explizit bearbeitet werden.
    Im Laufe des Kindergartenjahres feiern wir viele Feste, so feiern die Kinder in ihren Gruppen gemeinsam Karneval, Ostern, Geburtstage, den letzten Kindergartentag usw.
    Der Flur dient als zusätzlicher Spielbereich. Auf Grund möglicher Unfallgefährdungen, achten Sie bitte drauf, dass die Kinder im Flur nicht rennen.
    Förderung für Kinder mit Behinderung in Tageseinrichtungen

    Der Träger der Kindertagesstätte kann für jedes Inklusionskind zusätzliche Fördermittel beim LVR beantragen. Diese Fördermittel sind für zusätzliches Personal sowie für die Reduzierung der Anzahl Kinder in der jeweiligen Gruppe zu verwenden. Somit wird für die Kinder ein höherer Personalschlüssel und somit Fördermöglichkeiten gewährleistet.

    Der Antrag wird von den Eltern mit unserer Hilfe beim Landschaftsverband Rheinland gestellt. Ebenso wird ein Förder- und Teilhabeplan mit Zielen der pädagogischen Arbeit erarbeitet und jährlich für das jeweilige Kind neu definiert (siehe auch Förderbedarf).
    Kinder die im Alltag bei uns eine überdurchschnittliche geistige Entwicklung zeigen, werden ebenso gefördert. Dabei werden individuelle Angebote für die Kinder nach Bedarf durchgeführt.
    Durch das Beobachten und die Dokumentation des Entwicklungsverlaufes des Kindes ist es möglich speziellen Förderbedarf festzustellen. Es findet ein Austausch im Mitarbeiterteam sowie mit den Eltern statt. Ggf. wird in Zusammenarbeit mit externen Therapeuten ein individuelles Förderangebot entwickelt.
    Jede Mitarbeiterin, jeder Mitarbeiter erklärt sich arbeitsvertraglich zur Fortbildung bereit. Die für Fortbildung zur Verfügung stehenden Mittel regelt der jeweilige Haushaltsplan der Elterninitiative.
    Themenwünsche sowie Terminwünsche werden mit der Leitung bzw. dem Personalvorstand abgestimmt und orientieren sich an der aktuellen pädagogischen Praxis. In der Regel werden Mitarbeiter für 5 Tage jährlich zur Fortbildung freigestellt.
    Jede Gruppe verfügt über eine digitale Kamera.

    Grundsätzlich dürfen in der Kindertagesstätte und auch Außerhalb keine Foto- und Filmaufnahmen von Kindern mit privaten Geräten erstellt werden, sofern die Aufsichtspflicht nicht bei den Personensorgeberechtigten liegt.
    In der Kindertagesstätte Sterntaler fotografieren und filmen wir die Kinder zu verschiedenen Anlässen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Bilder als Erinnerungsstücke und zur Dokumentation die nicht öffentlich zugänglich gemacht, vervielfältigt oder anderweitig verbreitet werden dürfen. Die Kinder werden nie unbekleidet fotografiert oder gefilmt.
    Alle Aufnahmen dienen einrichtungsbezogenen Zwecken und werden spätestens am Ende der Kindergartenzeit den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
    Einmal im Jahr wird ein professioneller Fotograf in den Kindergarten eingeladen. Die Kinder werden einzeln sowie in ihren Gruppen fotografiert. Eltern können die Fotomappen zu den jeweiligen Konditionen des Anbieters erwerben.
    Freispiel umfasst die Möglichkeit, dass Kinder den Spielort, den Spielinhalt, den Spielpartner sowie den zeitlichen Umfang des Spieles frei wählen.
    In dieser Zeit können Kinder ihren Ideen frei nachgehen und diese ausleben.

    Wo findet Freispiel statt:

  • Rollenspielbereich
  • Konstruktionsbereich
  • Außengelände
  • Flurbereich
  • Kreativitätsbereich
  • Neben- und Gruppenraum
  • Der Frühdienst findet von 7:15 Uhr bis 8:00 Uhr in einer Gruppe statt. Er wird von zwei MitarbeiterInnen betreut, die einem Dienstplan folgend wechseln.
    Im Frühdienst haben die Kinder die Möglichkeit, ruhig in den Tag zu starten und bei Bedarf sich am bereitgestellten Obst und Gemüse zu bedienen.
    Um 8:00 Uhr werden die Kinder von ihrem jeweiligen Gruppenpersonal abgeholt.
    Unser Frühstück beginnt immer nach dem Morgenkreis, um kurz nach 9, mit allen Kindern zusammen. Dafür bringen die Kinder vier Mal die Woche eine Brotdose mit ausgewogenem Frühstück mit in die Kita. Freitags dürfen die Kinder ein süßes Frühstück mitbringen, d.h. zum Beispiel einen süßen Belag auf dem Brot, ein süßes Müsli o.Ä.. Einmal die Woche bereiten die jeweiligen Gruppen mit den Kindern ein gemeinsames Frühstück vor. Hierbei hängen Listen mit benötigten Lebensmitteln an den Gruppen aus, in denen sich die Eltern eintragen können. Wir achten darauf, dass das Frühstück abwechslungsreich ist.

    G

    Jedem Kind wird durch sein Foto ein gekennzeichneter Garderobenplatz zugewiesen. Hier werden zum Beispiel Jacke, Schuhe, Regenkleidung, Turnbeutel, Hausschuhe, Sonnenhut, Schal, Mütze und Handschuhe verwahrt. Alle Kleidungsstücke müssen mit Vor- und Nachnamen des Kindes gekennzeichnet und der jeweiligen Jahreszeit entsprechend angepasst werden. Auch die Kleidung in den Wechselwäschekisten sollte kontinuierlich überprüft und aufgefüllt werden. Eltern tragen Sorge dafür, dass beim Abholen alle persönlichen Kleidungsstücke des Kindes ordnungsgemäß am Platz vorhanden sind. Dies gilt besonders für die Hausschuhe. Für die Garderobe kann keine Haftung übernommen werden.
    Jede Gruppe des Kindergartens hat ihren eigenen individuell gestalteten Geburtstagskalender. Der Kalender führt alle Mitglieder der Gruppe (pädagogisches Personal und Kinder) und zeigt anschaulich deren Alter. Durch ein Foto des Kindes ist für jeden ersichtlich, um welches Kind es sich handelt. - Die Geburtstagskalender können nach einigen Jahren ausgetauscht oder neu gestaltet werden
    Unsere Einrichtung ist eine dreigruppige Kindertagesstätte (Sonnen-, Mond- und Sternengruppe).

    Jedes Kind, das unsere Einrichtung besucht, hat eine feste Gruppe, zu der er/ sie sich zugehörig fühlt. Diese Gruppe wird den Eltern beim ersten Elternabend mitgeteilt.

    Die Gruppenstruktur bildet sich nach Alter, Geschlechtergleichgewicht und Inklusionsplätzen.

    Die Gruppenzugehörigkeit schließt aber nicht das Besuchen anderer Gruppen aus. So kommt es immer wieder vor, dass sich die Kinder zum Spielen verabreden und so auch Kontakte in den anderen Gruppen knüpfen können.

    H

    Interessierte Eltern und Gäste sind herzlich eingeladen unsere Kita kennen zu lernen. Die Hausführung findet außerdem immer im Rahmen des terminierten Anmeldegespräches statt. Hier lernen Sie die Räumlichkeiten der Kita mit Sinn und Zweck sowie den pädagogischen Möglichkeiten kennen.
    Es ist wichtig, dass die Kinder gut sitzende Hausschuhe an den Füßen tragen. Diese sollten eine rutschfeste Sohle haben. Die Kinder müssen in der Lage sein, die Hausschuhe selbstständig an- und auszuziehen. Es ist wichtig, dass regelmäßig kontrolliert wird, ob die Hausschuhe noch passen.
    Unsere Einrichtung bietet Jedem, der uns, unsere Einrichtung und unsere Arbeit kennenlernen möchte die Möglichkeit hier zu hospitieren. Dazu ist eine vorherige Absprache und Bewerbung notwendig.
    Hygiene oder Gesundheitspflege sollen Krankheiten verhüten sowie die Gesundheit erhalten und festigen. Nicht nur für Kinder mit Behinderung ist ein scheinbar „harmloser“ Infekt oft lebensbedrohlich. Auch Schwangere, Großeltern, ältere Mitarbeiter oder Personen mit schwachem Immunsystem können ernst erkranken. Ein Ausfall im Mitarbeiterteam kann dazu führen, dass das regelmäßige Betreuungsangebot nicht aufrechterhalten werden kann. In unsere Kindertagesstätte betrachten wir das Bestreben nach Vermeidung von Infektionen als Selbstverständnis zum Gemeinwohl. Hierzu leben und respektieren wir alltägliche Kulturtechniken. Spätestens seit der „Corona-Krise“ im Jahr 2020 sind verschiedene Hygienemaßnahmen nicht nur im Umgang zwischen Mitarbeitern und Kindern, sondern auch für Eltern und Gäste der Kindertagesstätte unabdingbar. Seither schütteln wir z. B. keine Hände zum Gruß, sondern schenken Ihnen ein Lächeln. Sowohl der Betreuungsvertrag sowie das Kita ABC beinhalten ausführliche Regelungen und Verhaltensauflagen für den Krankheitsfall. Krankheitserreger können von Mensch zu Mensch, oft über die Hände oder gemeinsam benutzte Gegenstände weiterverbreitet werden. Einfache Hygienemaßnahmen tragen im Alltag dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen. Unsere Präventionsmaßnahmen, zielen darauf ab, Gesundheitsrisiken zu verringern oder die schädlichen Folgen von Infektionswellen abzuschwächen. Dazu zählen das Händewaschen, die Toilettenhygiene, die Hust- und Niesetiquette, die Körperpflege, Pflege der Haut sowie die Zahn- und Mundpflege. Weiterführend praktizieren wir Raumhygiene, Lebensmittelhygiene und Schutzmaßnahmen.

    I

    Alle Personensorgeberechtigten unterzeichnen die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes für Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten).

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt zum Beispiel vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht.

    Das Infektionsschutzgesetz regelt außerdem die Mitteilungspflicht. 
Falls bei Ihrem Kind ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können. 
Ein meldepflichtig erkranktes Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung erst nach Vorlage eines ärztlichen Attestes mit der Bestätigung „frei von ansteckenden Erkrankungen“ besuchen.

    Des Weiteren regelt das Infektionsschutzgesetz die Vorbeugung vor ansteckenden Krankheiten. Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären.

    Das Infektionsschutzgesetz ist selbstverständlich ebenso für alle Mitarbeiter eine verbindliche Regelung und stützt unter anderem den Arbeitsschutz.
    Bitte nehmen Sie die Aushänge an den Infowänden vor den Gruppen und im Eingangsbereich sowie die „Klammerbriefe“ zu Ihrer persönlichen Information täglich zur Kenntnis.
    Als inklusive Einrichtung versuchen wir gerade dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der uns anvertrauten Kinder gerecht zu werden und eine Inklusion jedes einzelnen Kindes zu ermöglichen.

    Wir geben den Kindern die Möglichkeit sich gemeinsam zu entwickeln und zusammen den Alltag zu beschreiten. Für die Kinder erstellen wir einen Förder- und Teilhabeplan, in dem mit den Eltern gemeinsame Ziele festgelegt werden.

    Um den Kindern die bestmögliche Förderung zu ermöglichen arbeiten wir mit unseren Kooperationspraxen (Logo-, Ergo- und Physiotherapiepraxen) und den Schulen eng zusammen. Dadurch können wir gezielt an den Stärken der Kinder ansetzen, sie gezielt fördern und in ihrem Entwicklungsprozess begleiten.

    Einmal im Quartal finden gemeinsame Inklusionsrunden statt. Diese haben zum Ziel, den momentanen Entwicklungsstand zu überprüfen und weitere Ziele zu entwickeln.

    J

    Das Kindergartenjahr orientiert sich teilweise an bestimmten, immer wiederkehrenden Ritualen und Festen, z.B. Weihnachten, Karneval, Ostern und St. Martin. Besonders wichtig ist uns, den Kindern den ursprünglichen Sinn dieser Feste zu vermitteln, ohne jedoch religiöse Schwerpunkte zu setzen.

    Ebenso wie das Jahr strukturiert sich auch der Tages- und Wochenablauf nach bestimmten, gruppenspezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten wie z. B.: Morgen- und Abschlusskreise, wöchentliches gemeinsames Frühstück, Freispiel, Psychomotorikgruppen, AGs und Projekte.

    K

    Das Fahren mit Kinderfahrzeugen und auch Rollschuhen, Skateboards oder Ähnlichem ist in den Innenräumen untersagt.
    Die Elterninitiative Sterntaler Burscheid e.V. hat mit dem Jugendamt des Rheinisch Bergischen Kreises eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe abgeschlossen. In dieser Vereinbarung werden folgende Punkte verbindlich geregelt:
    • Kinderschutz
    • Vorgehen bei Kindeswohlgefährdung
    • Information der Betroffenen
    • Dokumentation des Vorgehens
    • Hinzuziehen einer insofern erfahrenen Kindesschutzfachkraft
    • Information an das Jugendamt
    • Versicherung der persönlichen Eignung der beschäftigten Mitarbeiter/innen
    Personensorgeberechtigte haben die Möglichkeit den einrichtungsspezifischen Schutzplan im Büro der Leiterin einzusehen. Unsere MitarbeiterInnen sind diesbezüglich achtsam und werden Ihnen gerne situationsbezogene Beratungsangebote unterbreiten, bevor es zur Kindeswohlgefährdung kommt. Jede in der Kindertagesstätte Sterntaler mit Kindern tätige Person muss vor Tätigkeitsbeginn ein gültiges erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
    Kita Vorsorgebogen können zur Vorlage bei den Vorsorgeuntersuchungen U8 und U9 (bzw. U7a) vorgelegt werden. Falls Sie diesen Bogen wünschen, teilen Sie uns dies bitte spätestens 14 Tage vor Ihrem Termin mit.
    Um dem Vertauschen oder gar dem Verlust von Kleidung vorzubeugen ist es ratsam diese mit dem vollen Namen des Kindes zu versehen. Grundsätzlich sollte das Kind wetterentsprechend gekleidet sein. Die Kleidung sollte das Spiel des Kindes nicht einschränken und demnach robust und vor allem bequem sein (siehe auch Garderobe).
    Der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist uns eine Herzensangelegenheit. Die Kooperation mit den ortsansässigen Grundschulen GGS Dierath, Montanus Schule, EMA Schule gestaltet sich dementsprechend sensibel.
    LehrerInnen können unsere Einrichtung besuchen und sich mit den PädagogInnen über die Vorschulkinder austauschen. Dafür muss ein schriftliches elterliches Einverständnis vorhanden sein. Das AO-SF Verfahren (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) regelt die Einschulung für Inklusionskinder.

    Wir empfehlen nach Bedarf die Hospitation in Schulen mit Förderschwerpunkten wie z. B.: Hören, Sehen, Lernen, Sprache, geistige Behinderung, körperliche Behinderung, emotionale und soziale Entwicklung etc.
    Unsere Einrichtung arbeitet in Kooperation mit externen Therapeuten (Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden), welche auf Rezept vor Ort mit dem Kind arbeiten. Des Weiteren pflegen wir eine Zusammenarbeit mit der psychologischen Beratungsstelle, dem SPZ (sozialpädriatisches Zentrum) und der Frühförderstelle.
    Ein krankes Kind gehört nicht in den Kindergarten, sondern ist zu Hause am besten aufgehoben. Ist das Kind erkrankt, ist eine Mitteilung über die Kita-Info-App bis 9:00 Uhr erforderlich. Handelt es sich um eine meldepflichtige Krankheit (siehe Betreuungsvertrag), benötigt das Kind nach Genesung ein ärztliches Attest um wieder am Kindergartenalltag teilnehmen zu können.
    Unsere festangestellte Köchin bereitet täglich frische und ausgewogene Mahlzeiten zu (siehe auch Mahlzeiten).

    L

    Wir wollen es nicht hoffen … jedoch richten wir, sobald uns ein Fall von Kopfläusen oder Nissen bekannt wird, zum Schutz aller Kinder im Eingangsbereich/Elterncafé eine „Läuse-Schleuse“ ein. Alle Kinder müssen diese Schleuse zwingend passieren, bevor sie in die Betreuung übernommen werden können. Jeweils 2 MitarbeiterInnen prüfen im Beisein der Eltern stichprobenartig, ob ein Nissenbefall vorliegt. Im positiven Fall muss das Kind erst entsprechend behandelt werden, bevor es die Kindertagesstätte besuchen darf. Über diese Behandlung muss ein Nachweis erbracht werden. Die Wiederbetreuung erfolgt nur mit unterschriebenem Beipackzettel, sowie nissen- und läusefreiem Haar. Bekannte Fälle müssen durch unsere Kindertagesstätte an das Gesundheitsamt gemeldet werden. In der Einrichtung selbst werden die Fälle anonym behandelt.

    Die Stichproben können aus organisatorischen Gründen nur öffentlich durchgeführt werden. Bitte planen Sie für das Bringen in dieser Phase deutlich mehr Zeit ein als gewohnt. Besonders in der Zeit zwischen 08:15 Uhr und 09:00 Uhr bilden sich erfahrungsgemäß lange Warteschlangen vor der Tür. Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind sich der täglichen Stichprobe unterzieht, steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihr Kind während der Wochen der „Läuse-Schleuse“ vom Besuch des Kindergartens zu entschuldigen. Die „Läuse-Schleuse“ wird aufgehoben wenn 10 Tage in Folge kein Nissenfund erfolgte.
    Weiterhin werden alle Textilien ordnungsgemäß eingetütet oder gereinigt.
    Für die Nahrungsmittelzubereitung für das tägliche Mittagessen in der Küche gibt das Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Richtlinien und gesetzliche Regelungen (HACCP) vor. Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte werden in regelmäßigen Abständen überprüft und hier nicht näher erläutert. Eltern, die im Rahmen der Elternarbeit z. B. den Lebensmitteleinkauf übernehmen, müssen die Vorgaben zwingend einhalten. Die Vermehrung der meisten Bakterien kann durch stetige Kühlung verlangsamt oder gestoppt werden. Leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch sowie Meeresfrüchte oder Milchprodukte müssen daher stets gut gekühlt transportiert und aufbewahrt werden. Bitte beachten Sie beim Einkauf von Lebensmitteln:
    - Leicht verderbliche Ware oder tiefgefrorene Lebensmittel werden nach dem Einkauf in einer Kühltasche transportiert, ohne dass die Kühlkette unterbrochen wird.
    - Nach dem Einkauf müssen diese Lebensmittel durch die Hauswirtschaftskraft sofort in den Kühlschrank bzw. tiefgefrorene Ware in den Gefrierschrank verräumt werden.
    - Fleischprodukte und Eier werden getrennt von anderen Produkten transportiert.
    - Betreten Sie die Küche grundsätzlich nicht – der Einkauf wird von unseren Hauswirtschaftskräften verräumt.

    Auch den Kindern wird Lebensmittelhygiene vermittelt. Leckere Mahlzeiten bereichern den Alltag und schaffen Gemeinschaft in der Kindertagesstätte. Damit der Genuss ungetrübt bleibt, werden im Umgang mit Nahrungsmitteln einige Hygieneregeln beachtet. Denn Lebensmittel können Krankheitserreger übertragen, die vor allem Durchfall und Erbrechen hervorrufen. Lebensmittelinfektionen werden beispielsweise durch Bakterien wie Salmonellen, Campylobacter und EHEC oder auch durch Viren wie Noroviren verursacht. Befallen sind insbesondere Fleisch, Fisch und Tierprodukte. Aber auch eine Verunreinigung pflanzlicher Lebensmittel ist möglich.
    Oft ist Lebensmitteln nicht anzumerken, ob sie mit krankmachenden Keimen belastet sind. Schädliche Mikroorganismen können dann unbemerkt auf andere Lebensmittel übertragen werden, die damit in Berührung kommen, oder auch indirekt über Hände, Arbeitsflächen und Küchenutensilien. Daher achten wir auf Sorgfalt im Umgang mit Lebensmitteln sowie auf Sauberkeit in der Küche, um uns und andere zu schützen.
    Um eine Verunreinigung von Speisen bei der Zubereitung zu vermeiden, achten wir auf persönliche Hygiene wie saubere Kleidung sowie frisch gewaschene Hände und gereinigte Fingernägel. Lange Haare werden zusammengebunden. Kinder dürfen eine Schürze tragen.

    Vor der Zubereitung von Lebensmitteln und öfter zwischen den Arbeitsgängen waschen wir uns die Hände, vor allem:
    - nach dem Kontakt mit rohen Lebensmitteln,
    - vor der Verarbeitung roh verzehrter Speisen,
    - nach dem Kontakt mit Abfällen
    - vor dem Essen

    
Auch pflanzliche Nahrungsmittel wie Obst, Gemüse, Kräuter, Sprossen und Blattsalate können mit Krankheitserregern verunreinigt sein:
    - Pflanzliche Lebensmittel, die roh verzehrt werden, werden zuvor gründlich unter fließendem Wasser gewaschen. Erdnah wachsende Sorten werden möglichst geschält.
    - Um einer Vermehrung von Keimen vorzubeugen, werden Obst, Gemüse und Salat nach dem Kleinschneiden umgehend verzehrt oder im Kühlschrank abgedeckt zwischengelagert.  
    - Sprossen und tiefgekühlte Beeren werden vor dem Verzehr erhitzt.
    Grundsätzlich verarbeiten wir mit den Kindern keine rohen Eier.

    Arbeitsflächen werden täglich mehrfach gereinigt und zum Betriebsende desinfiziert. Geschirr und Besteck wird mindestens 1x täglich im Industriegeschirrspüler in der Küche gespült und somit heißdesinfiziert.

    Geschirrtücher und Spüllappen werden täglich gewechselt und bei 60°gewaschen. Der Kühlschrank wird wöchentlich gereinigt.

    In Zeiten von Infektionswellen verzichten wir auf das Anrichten von Speisen in der Gruppe. Z. B. das Frühstücksbuffet wird dann durch ein Brotdosenfrühstück ersetzt. Jedes Kind trinkt aus seiner persönlichen Trinkflasche.
    Um allen Bewerbern gleiche Chancen einzuräumen, ist das Verfahren hierzu durch einen festgelegten Ablauf im entsprechenden Leitfaden schriftlich geregelt.

    Die BewerberInnen werden auf Grund aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen zu einem Hospitationstermin eingeladen. In diesem Rahmen ergibt sich unter anderem die Möglichkeit zum aktuellen pädagogischen Austausch mit den angestellten MitarbeiterInnen. Im Anschluss daran präsentieren sich die Bewerber in einem offiziellen Vorstellungsgespräch gegenüber Leitung und Personalvorstand.

    Zeitnah werden die Bewerber über die Stellenvergabe informiert.

    M

    Unsere fest angestellte Hauswirtschaftskraft bereitet die Mahlzeiten für die Kinder täglich frisch zu. Hierbei achtet sie auf ein ausgewogenes, abwechslungsreiches, kindgerechtes und saisonales Angebot. Wünsche der Kinder finden regelmäßig Berücksichtigung. Der tägliche Standard besteht aus einem Hauptgericht und einem Dessert. Ein Bestandteil des Hauptgerichtes ist immer Salat oder Gemüse. Fisch und Fleisch werden in der Regel einmal je Woche serviert. Dabei verzichten wir konsequent auf Schweinefleisch. Die Kinder werden zum Probieren aller Speisen motiviert. Individuelle Bedürfnisse begründet durch Allergien, Unverträglichkeiten und körperliche Einschränkungen sowie religiöse, ethische oder persönliche Überzeugung werden nach individueller Absprache selbstverständlich berücksichtigt. Ab 15:00 Uhr genießen die Tageskinder eine weitere Zwischenmahlzeit. Diese besteht in der Regel aus Obst, Rohkost, Müsli, Gebäck oder ähnlichem. Den Kindern stehen während ihrer gesamten Betreuungszeit Mineralwasser, stilles Wasser, ungesüßter Tee und zum Frühstück auch Milch als Getränke zur Verfügung.
Selbstverständlich werden die Kinder an das regelmäßige Trinken erinnert.
    Durch das Lösen verschiedener Alltagssituationen, Regelmäßigkeiten und dem Erkennen von Mustern erleben Kinder Mathematik, lernen Lösungen zu finden und entwickeln strukturierte Denkmuster und damit eine positive Einstellung zur Mathematik.
    Wir pflegen den Umgang mit traditionellen Medien (wie Bücher und Hörspielen (Tonies)) und ermöglichen die Verarbeitung moderner Medien (wie Internet, Smartphones und Tablets), mit denen die Kinder der heutigen Generation aufwachsen.
    Wir verabreichen grundsätzlich keine Medikamente. Nur im Einzelfall, beispielsweise bei chronisch kranken Kindern, können durch entsprechende Regelungen Ausnahmen gemacht werden.

    Es müssen folgende Formulare ausgefüllt werden:
    1. Erklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten zur Medikamentierung des Kindes
    2. Erklärung des Arztes zur Medikamentenabgabe in der Kindertagesstätte Sterntaler
    3. Evtl. Einführung des Arztes zur Anwendung von speziellen Medikamenten
    Alle Mitarbeiterinnen werden jährlich zu den Themen Datenschutz, Infektionsschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz sowie Kindeswohlgefährdung durch die Leitung unterwiesen.

    Der Infektionsschutz wird in der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt unterwiesen. Die Folgeunterweisungen praktizieren sich durch das METRO E-learning und werden durch das Zertifikat bestätigt.

    Der Arbeitsschutz wird durch die Firma Meditec begleitet.
    In der Zeit von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr wird in der gesamten Kindertagesstätte Mittagsruhe gehalten. Je nach Entwicklungsstand und Ruhebedürfnis erhalten die Kinder die Möglichkeit zu schlafen, auszuruhen oder sich ruhig zu beschäftigen. Um die Intimsphäre aller Kinder zu schützen, dürfen Eltern den Schlafraum nicht betreten. Die Kinder werden durch die MitarbeiterInnen geweckt und an die Eltern übergeben. Während der Mittagsruhe sind der Wickelraum im Anbau sowie der Schlafraum durch einen Sichtschutz begrenzt.
    Jeden morgen um 9 Uhr findet in jeder Gruppe ein Morgenkreis statt. Dieser beendet die Bringphase. (siehe Bring- und Abholzeiten) Der Morgenkreis wird individuell und situationsabhängig gestaltet und dauert zwischen 15 und 45 Minuten.
    Unsere Einrichtung bietet Reim und Rhythmik im Alltag, sowie routinierte und wiederkehrende Lieder und Sprüche. Alle Bereiche, die vielfältige Sinneserfahrungen und Ausdrucksformen ermöglichen sind wichtig (freies Spiel, Gestalten, Musik, Tanz, Bewegung, Rollenspiel und Singen).

    N

    Wir möchten unseren Kindern die Möglichkeit geben, die Natur zu erleben und zu verstehen. Durch Entdeckungsreisen in und außerhalb unserer Kindertagesstätte sollen die Kinder die Natur in ihrem Jahresrhythmus kennenlernen und ihrem Alter und Entwicklungsstand gemäß auf verantwortungsvolle Weise mit ihr umgehen.

    Hierfür gestalten wir mit den Kindern verschiedene Projekte zum Thema Natur und Umwelt.
    Um Verantwortung im Umgang mit Natur zu übernehmen, setzen wir uns unter Anleitung mit naturwissenschaftlichen Phänomenen experimentell auseinander.
    Die Notfallkarte enthält wichtige Informationen zum Kind wie Adresse, Krankenkasse, Hausarzt, Krankheiten/Allergien, Impfungen, Erreichbarkeiten der Eltern und Abholberechtigungen. Sie ist am ersten Kindergartentag in der Gruppe abzugeben und bei Veränderungen entsprechend zu aktualisieren.

    O

    Wir nehmen gerne die Möglichkeit wahr die Öffentlichkeit auf unsere Kindertagesstätte aufmerksam zu machen und für uns zu werben. Unsere Homepage stellt ein wichtiges Medium dar. Des Weiteren nehmen wir regelmäßig an externen Angeboten teil.
    • Montag bis Donnerstag von 7:15 Uhr bis 16:30 Uhr
    • Freitag von 7:15 Uhr bis 15:30 Uhr
    In diesem Rahmen können Familien aus unterschiedlichen Betreuungszeitmodellen bedarfsentsprechend wählen:
    • Kindertagesstätte mit 35 Stunden je Woche vormittags und der Möglichkeit am Nachmittag wiederzukehren
    • Kindertagesstätte mit 35 Stunden je Woche als Blockplatz mit Mittagessen (Abholzeit bis 14:15 Uhr)
    • Kindertagesstätte mit 45 Stunden je Woche ganztags
    Durch ganzheitliche Naturerlebnisse - im Kindergartenalltag erleben Kinder die Natur indem sie ganzheitlich forschen, hinterfragen und entdecken wie Umwelt, Pflanzenwelt sowie der eigene Körper funktionieren und zusammen wirken.

    P

    Wir bieten den Kindern in unserer Kita pädagogisch wertvolles Material an, welches sich dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder anpasst, indem es zielgerecht eingesetzt wird. Des Weiteren wird es so eingesetzt, dass es keine Gesundheitsrisiken birgt und keine Unfälle verursacht.
    Das Parken ist nur in den gekennzeichneten Parktaschen erlaubt. Der Rettungsweg ist jederzeit frei zu halten. Das Parken vor dem Tor ist nicht gestattet. Bei Falschparken werden von uns 30,-€ in Rechnung gestellt.

    Der Behindertenparkplatz bleibt ausschließlich durch Ausweis berechtigten Familien vorbehalten. Bei Parken auf dem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung wird für den folgenden Tag ein Besuchsverbot der Einrichtung ausgesprochen.

    Die Aufsichtspflicht auf dem Parkplatz liegt bei den Personensorgeberechtigten. Bitte teilen Sie die Parkplatzregelung auch Personen mit, die selten bringen oder abholen.
    Bei uns findet demokratische Bildung statt, indem wir Kinder mitbestimmen lassen. Vor- und Nachteile werden gemeinsam abgewogen, Entscheidungen fallen in der Gemeinschaft und wir finden einen Konsens. Das fördert Selbstbewusstsein und macht Kinder stark.
    In den vorangegangenen Ausführungen wird deutlich, dass Bildung grundsätzlich in einem sozialen Kontext geschieht und abhängig ist von den vorhandenen Beziehungen. Demzufolge ist die Arbeit in unserer Elterninitiative STERNTALER e.V. in erster Linie Beziehungsarbeit.
    Die Mitarbeiter unserer Einrichtungen orientieren ihre pädagogische Arbeit an einem Menschenbild, das jeden Menschen akzeptiert wie er ist, mit seiner Herkunft, seiner Geschichte, seinen Eigenarten und Fähigkeiten. Wir arbeiten bewusst inklusiv mit jedem Menschen und schätzen die Eigenarten eines jeden Einzelnen. Jedem Kind bleibt sein individuelles Tempo zum Lernen. Jeder bekommt Wertschätzung und Anerkennung entgegengebracht.
    Unser pädagogisches Team besteht aus qualifizierten Fachkräften und Berufspraktikanten. Alle verfügen über gute Kontakt- und Beziehungsfähigkeit. Die Atmosphäre ist geprägt von Einfühlungsvermögen, Annahme, Authentizität, Akzeptanz und Interesse. Das Team initiiert und gestaltet für die Kinder und Familien eine Beziehungsqualität, die auf Vertrauen, Verlässlichkeit, Offenheit und Transparenz sowie auf freundschaftlichem wertschätzendem Umgang miteinander basiert.
    Die pädagogischen Mitarbeiter bereichern den Alltag der Einrichtung mit Fachkompetenz, Kreativität und Engagement. Sie verfügen über das notwendige pädagogische und entwicklungspsychologische Fachwissen und über eine gute Dialog- und Reflexionsfähigkeit.
    An fachspezifischen Weiterbildungen und trägerübergreifenden Fachtagungen nehmen die Mitarbeiter regelmäßig mit Interesse teil.
    Windeln, Feuchttücher, Zahnbürste, Sonnencreme und ähnliche Pflegemittel werden von den Eltern für das jeweils eigene Kind mitgebracht und bei Bedarf unaufgefordert nachgefüllt. Eltern stellen sicher, dass die Produkte für das Kind unbedenklich und gut verträglich sind.
    Durch das neue Präventionsgesetz – PrävG (Gesetz zur Stärkung der Gesundheits-förderung und der Prävention) vom 18.06.2015 kommen einige Änderungen auf Eltern und Kinder zu.
    • Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden. (z.B. Impfpass und U-Heft)
    • Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen.
    • Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen.
    Projekte in Kleingruppen sind fest in unserem Wochenplan verankert. Situationsorientiert finden darüber hinaus noch zusätzliche Projekte statt. Gruppenübergreifende Angebote sind ebenfalls festgesetzt und werden nach Interesse und Bedarf umgesetzt.

    Q

    Qualitätsentwicklung und Sicherung in unserer Einrichtung – kontinuierliche Evaluation:

    Die Bedeutung von Bildung ruft die Frage nach der Qualität von pädagogischer Arbeit hervor. Wurden bisher Qualitätsmanagement und Fragen des Bildungskonzeptes unabhängig voneinander diskutiert, müssen sie unserer Meinung nach im Zusammenhang betrachtet und entwickelt werden. Bildung macht zwar einen wesentlichen Schwerpunkt in der pädagogischen Arbeit aus, muss jedoch in den Gesamtkontext der Kindertageseinrichtung eingebunden sein.

    Für die Festlegung und systematische Entwicklung von Qualitätsmerkmalen und Bildungsinhalten in unserer Kindertagesstätte Sterntaler e.V. legen wir folgende Qualitätsdimensionen zugrunde:
    • regelmäßige Analyse der gegebenen Voraussetzungen
    • Überprüfung der Angemessenheit von pädagogischen Zielsetzungen
    • Durchführung und Auswertung von Analysen zur Lebenssituation der Kinder
    • Erhebung und Dokumentation von Elternerwartungen
    • Analyse vorhandener Ressourcen (einschließlich des päd. Personals)
    • Dokumentation von Beobachtungen des Gruppengeschehens
    • fortlaufende Dokumentation der pädagogischen Prozesse
    • Dokumentation der Entwicklung der Kinder
    • Reflexion der pädagogischen Arbeit
    • regelmäßige Teamsitzungen und pädagogische Konferenzen
    • Weiterbildung des pädagogischen Personals
    • Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen wie z. B. Schule, Ärzte, Frühförderstelle, Psychologen, therapeutische Praxen, etc.

    R

    Das Rauchen ist in der Kindertagesstätte sowie auf dem gesamten Spielgelände untersagt. Bei gemeinschaftlichen Festen und Aktionen auch außerhalb des Kindergartens ist das Rauchen ebenfalls nicht gestattet. Bitte geben Sie den Kindern hier stets ein gutes Beispiel.
    Regeln und Werte ordnen das gemeinsame Leben in einer Gesellschaft. Sie geben Orientierung und sorgen dafür, dass Fairness und Gerechtigkeit für alle gelten. Gemeinsam mit den Kindern werden Regeln besprochen, erstellt und ggf. angepasst. Ausnahmen und Konsequenzen gehören ebenso dazu.

    So entwickeln sich die Kinder zu verantwortungsbewussten, handlungsfähigen und kritikfähigen Menschen mit einem demokratischen Verständnis.
    Ganz ohne Religion geht es in unserer Gesellschaft nicht. Kindergartenkinder versuchen schon früh, Hintergründe und Sinn ihres Lebens zu enträtseln. Zum allgemeinen Bildungsauftrag einer Kindertagesstätte gehört die Orientierung in der Religion als Kulturgut und zur Brauchtumspflege zu christlichen Feiertagen. Deswegen antworten wir auf Fragen der Kinder zu Inhalten der Feste, die wir feiern sachlich, um zu informieren und zumindest eine erste Antwort zu geben.

    Gerade wir als nicht konfessionelle Kindertagesstätte haben die Chance, unsere religionspädagogische Arbeit integrativ in den Erfahrungsbereich der Kinder mit einfließen zu lassen, ohne die Kinder in eine bestimmte Richtung zu vereinnahmen und festzulegen. Eine ganzheitliche pädagogische Konzeption ermöglicht, alle Religionen und Kulturen kennenlernen zu können und diese zu hinterfragen.
    Rituale, Regeln und rhythmisch wiederkehrende Ereignisse und Abläufe geben Struktur, Ordnung und Sicherheit. So weiß das Kind was es erwartet und kann sich darauf einstellen.
    In unserer Einrichtung gibt es in vielen Bereichen Rituale die uns durch den Tag, die Woche und das Jahr begleiten.

    S

    Die Kinder erfahren durch unser pädagogisches Personal Unterstützung bei der Windelentwöhnung. Diese wird individuell an jedes Kind angepasst. Sie richtet sich nach den Bedürfnissen, dem Wohlbefinden und dem Einverständnis des jeweiligen Kindes. Wir legen Wert auf die Selbsteinschätzung der Kinder, ob sie bei Sauberkeit, Toilettengang usw. unsere Hilfe benötigen. Damit respektieren wir die Privatsphäre der Kinder.
    Jede Gruppe verfügt über einen Eigentumsschrank mit persönlichen Schubladen für die Kinder. Auf jeder Schublade befindet sich das Foto des Kindes. Die Schubladen werden Schatzkisten genannt.

    Jedes Kind kann seine Schatzkiste eigenständig gut erreichen.

    Die Schatzkiste bietet Platz, um gemalte Bilder, gebastelte Werke und andere Gegenstände, die für die Kinder wichtig sind, auf zu bewahren.
    Während der Sommerferien der Schulen bleibt die Kindertagesstätte Sterntaler durchgängig geöffnet!

    Wir schließen meistens an
    • Brückentagen,
    • vier Tage nach Ostern,
    • zwischen Weihnachten und Neujahr
    • und ggf. in den Weihnachtsferien analog der Schulferien.
    Die 4-tägige Schließzeit nach Ostern dient zur Fußbodenversiegelung sowie für Renovierungsarbeiten.
    An Festtagen wie z.B. Weiberfastnacht oder St. Martin schließt die Kindertagesstätte bereits um 14:00 Uhr.
    Anlässlich des pädagogischen Tages sowie zum Betriebsausflug schließt die Kindertagesstätte ebenfalls.

    Die Termine für das Kalenderjahr werden jeweils im November des Vorjahres bekannt gegeben. Zusätzlich Schließtage z. B. für Renovierungsarbeiten etc. regelt der jeweils amtierende Vorstand.
    Unsere Mitarbeiter tragen grundsätzlich Einwegschutzhandschuhe zur Vermeidung von Infektionen:
    - beim Wickeln
    - beim begleiteten Toilettengang
    - bei der Wundversorgung
    - im Umgang mit erregerhaltigen Körperausscheidungen und Erbrochenem
    Kinder in unserer Kindertagesstätte sammeln auch im Bereich der sexuellen Bildung wichtige Erfahrungen, in denen sie sich und die Welt begreifen können.
    
Gerade für die jüngeren Kinder sind ganzheitliche Erfahrungen mit ihrem Körper und allen Sinnen sowie körperliche Nähe für das Bindungsbedürfnis elementar. Sie haben in unserem Hause die Möglichkeit, positive Körpererfahrungen zu machen, indem sie Geborgenheit und Verlässlichkeit erfahren. Kinder werden insbesondere auch beim Wickeln in ihrer Intimsphäre geschützt.

    Für ältere Kinder ist das Erfahren des eigenen Körpers und das Interesse an Unterschieden ganz natürlich und werden von uns wahrgenommen. Wir ermöglichen ihnen Freiräume für Rollenspiele, unterstützen den natürlichen Entwicklungsprozess von Nähe und Distanz und bieten ihnen in unserem Hause einen geschützten Rahmen, in dem sie auch lernen, Grenzen zu setzen und gleichzeitig Grenzen anderer zu erkennen und wahrzunehmen. Kinder lernen „Nein“ zu sagen und sich für ihr Wohl einzusetzen.

    Der umsichtige Umgang mit kindlicher Sexualität ist für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes äußerst wichtig und erfordert ein hohes Maß an Sensibilität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Auf Fragen zum Thema Sexualität gehen wir achtsam und individuell ein. Diese werden sachgerecht, alters- und entwicklungsgemäß beantwortet.

    Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern ist uns dabei besonders wichtig.



    Unsere Einrichtung bietet eine ganzheitliche und vorbeugende Gesundheitsbildung. Die Kinder entwickeln dadurch Selbstsicherheit, Lebenskompetenz und Verantwortungsübernahme. Dazu gehört auch, körperliche und seelische Verwundbarkeit wahrnehmen und ausdrücken lernen. Der Gesundheitsschutz und das Recht persönliche Grenzen zu achten und zu setzen wird mit höchster Priorität vom ersten Kindergartentag an vermittelt. Die körperliche Unversehrtheit, das Sammeln von Erfahrungen und die Übung in eigener körperliche Souveränität sind kontinuierliche Zielsetzungen in unserer Arbeit.
    Für uns ist es wichtig, dass bei unseren Angeboten möglichst viele Sinne der Kinder angesprochen werden.
    In unserer pädagogischen Arbeit gehen wir von der Lebenssituation des Kindes aus und berücksichtigen hierbei den individuellen Entwicklungsstand bzw. die Fähigkeiten und Fertigkeiten des einzelnen Kindes. Hierbei ist für uns die Einsicht maßgeblich, dass Kinder am intensivsten und nachhaltigsten durch gesammelte Erfahrungen lernen, die auf selbständigem oder angeleitetem Handeln beruhen, wobei nicht das Ergebnis, sondern der Prozeß im Vordergrund steht. Wir knüpfen an die Interessen des Kindes bzw. der Gruppe an und gehen flexibel auf aktuelle Ereignisse ein.

    Darüber hinaus möchten wir den Kindern angemessene Hilfen zur Verarbeitung von Konflikten geben. Dem einzelnen Kind möchten wir Anregungen bieten, ihm aber auch den Freiraum lassen, entsprechend seiner Bedürfnisse und Fähigkeiten frei gestalten und experimentieren zu können.

    Für die jüngsten Kinder ist es uns wichtig besonders die Eingewöhnungsphase über einen längeren Zeitraum und intensiver zu begleiten.
    Für viele unter dreijährige Kinder und deren Eltern ist es oft das erste Mal, dass sie sich voneinander lösen. Unser Ziel ist eine sanfte, elternbegleitete und bezugsorientierte Eingewöhnung.
    Da wir viel Zeit draußen verbringen, ist es uns sehr wichtig, dass eure Kinder in den Sommermonaten morgens eingecremt in die Einrichtung kommen. Um die Verträglichkeit sicherstellen zu können bringt jedes Kind seine eigene Sonnencreme mit. Mit dieser cremen wir die Kinder erneut gegen Mittag ein.st
    Ab Beginn der Kindergartenzeit erleben die Kinder die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Aufbauend darauf entwickeln sie ein interkulturelles Gemeinschaftsgefühl. Unsere Einrichtung fördert die Unabhängigkeit im Denken und Handeln und bestärkt die Kinder und Mitarbeiter in einer vorurteilsfreien Akzeptanz gegenüber anderen Kulturen, Menschen und Menschen mit Einschränkungen. Die Kinder sollen bei uns Selbstvertrauen für die eigene Meinung entwickeln und lernen andere Meinungen zu hinterfragen. Weiterhin vermitteln wir das bewahren der Eigenständigkeit sowie Respekt und Rücksicht.
    Ab 14.30 Uhr legen wir die Kinder aus allen drei Gruppen zusammen. Dann beginnt der sogenannte Spätdienst für die Kinder mit einem Betreuungsvertrag über 45 Stunden. Gegen 15.00 Uhr bekommen die Kinder noch einen Snack bspw. Obst und Gemüse und etwas zum Knabbern. Im Dienstplan ist festgelegt welche pädagogischen Kräfte den Spätdienst an den jeweiligen Tagen übernehmen.
    Für die pädagogische Arbeit nehmen wir gerne finanzielle- und Sachspenden entgegen. An den Pinwänden finden Sie im Laufe des Kindergartenjahres immer wieder Aushänge, in denen wir um kostenlose Sachspenden wie z.B. Klopapierrollen usw. bitten. Auch bei ausgedienten Kleidungsstücken, Windeln usw. freuen wir uns immer über Ihre Spenden.
    Kommunikation und Sprachanbahnung bilden vom ersten Kindergartentag an einen wesentlichen Schwerpunkt in der Beziehungsarbeit mit dem Kind. Die ErzieherInnen nehmen hauptsächlich verbal Kontakt zu dem Kind auf und versuchen es zu verstehen, seine Bedürfnisse zu erkennen und eine emotionale Basis zu dem Kind aufzubauen. Es wird beobachtet, wie das Kind Kontakte zu anderen Kindern aufnimmt und es wird ermutigt, dies verbal zu tun. In fest ritualisierten Morgen- oder Abschlusskreisen kann sich jedes Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend kommunikativ mit einbringen, seine Wünsche und Pläne für den Tag äußern, Probleme besprechen und Kinderkonferenzen durchführen.

    Aktives Zuhören und sich zurücknehmen gehört mit zum Erlernen der demokratischen Prinzipien unserer pädagogischen Arbeit. Die ErzieherInnen dienen den Kindern als Vorbild und regen aktiv durch verschiedene Angebote und auch Medien zum Sprechen an. Die Sprechfreude zu entwickeln ist hierbei oberstes Ziel um die Experimentierlust mit Sprache auszubauen. Die ErzieherInnen nehmen die Wort- und Grammatikerfindungen der Kinder, ihre Sprachbilder, sowie andere individuelle Ausdrucksweisen der Kinder wahr, und greifen sie in Sprach- und Rhythmusspielen auf. So wird die Fantasie angeregt und das Kind immer wieder in die aktive Kommunikation mit dem Erwachsenen und den anderen Kindern der Gruppe geführt. Die Kinder lernen während ihrer Kindergartenzeit spielerisch ihre Bedürfnisse zu äußern, Absichten und Meinungen zu verbalisieren und zu diskutieren, wie auch Konflikte verbal zu lösen. Das fördert das Verständnis untereinander und auch den sozialen Umgang miteinander. Auch wird die Körpersprache wie auch der Einsatz von Mimik und Gestik als feste Ausdrucksmöglichkeit angenommen. Kinder, die einen besonderen Förderbedarf (z.B. Aussprache- oder Artikulationsstörungen, oder Dysgrammatismus, Sprachverständnisprobleme, ein nicht altersentsprechender Wortschatz, Wortfindungsstörungen und Probleme mit der auditiven und visuellen Merkfähigkeit) haben, haben die Möglichkeit hier in der Kita Sprachtherapie durch eine TherapeutIn unserer Kooperationspraxis zu bekommen.
    In unserer Einrichtung findet alltagsintegrierte Sprachbildung statt, das bedeutet die unterstütze Sprachbildung durch alle Fachkräfte im gemeinsamen Alltag (Sprachspiele, Mundmotorik, Lautbildung, usw.)

    Weiterhin bietet der Alltag den Kindern verschiedene Sprachangebote zu unterschiedlichen Themenbereichen. Die Kinder erlernen aktiv einen korrekten Umgang mit Mehrsprachigkeit und unterstützen sich gegenseitig. In Gesprächen mit Kindern sind wir bemüht das korrektive Feedback zu nutzen, um die Kinder in ihrer Sprache bestmöglich zu bestätigen, anzunehmen und zu fördern. Wir bieten den Kindern zusätzlich durch die gemeinsamen Kreise (siehe auch Morgenkreis und Abschlusskreis) regelmäßige Kommunikations- und Austauschmöglichkeiten. Darüber hinaus bietet unsere Einrichtung Logopädie an.

    T

    Um allen Kindern in unserer Einrichtung Struktur und Halt geben zu können orientieren wir uns an einem festgeschriebenen Tagesablauf.
Beispielsweise sind das Rituale wie z.B. 9.00 Uhr Beginn des Morgenkreises, 11.45 Uhr Abschlusskreis oder 12.00 Uhr Mittagessen.
    Das Kindergartenjahr orientiert sich teilweise an bestimmten, immer wiederkehrenden Ritualen und Festen, wie zum Beispiel Weihnachten, Karneval, Ostern und St. Martin. Besonders wichtig ist uns, den Kindern den ursprünglichen Sinn dieser Feste zu vermitteln, ohne jedoch religiöse Schwerpunkte zu setzen.

    Wir möchten auch unsere Kinder unterschiedlicher nationaler Herkunft mit ihren Kulturen und Religionen kennenlernen und diese in den Jahresrhythmus integrieren, um zu Verständnis und Toleranz beizutragen.

    Ebenso wie das Jahr strukturiert sich auch der Tages- und Wochenablauf nach bestimmten, gruppenspezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten wie z. B.: Morgen- und Abschlusskreise, wöchentliches gemeinsames Frühstück, Freispiel, Psycho-motorikgruppen, AGs und Projekte.

    Auch hier haben die Rituale, die uns durch den Tag, die Woche und das Jahr begleiten eine hohe Bedeutung für Kinder unter drei Jahren. Sie stehen für Orientierung und Sicherheit.
    Es finden sowohl wöchentlich auf Gruppenebene als auch auf Gruppenleiterebene nach Möglichkeit einmal die Woche Besprechungen statt. Montags und Donnerstags kommen die GrupenleiterInnen und die Leitung zusammen um anstehende Termine etc. zu besprechen.

    Zudem trifft sich einmal im Monat das gesamte Team zu einer Teambesprechung.
    „Wir müssen draußen bleiben!“ Tiere dürfen grundsätzlich nicht mit in die Kindertagesstätte geführt werden.

    Die Ausnahme bildet unser Kita Hund „Manni“. Er durchläuft zur Zeit, in Begleitung einer päd. Fachkraft die Ausbildung zu einem Therapiehund mit dem Schwerpunkt der kindlichen Entwicklung.
    Die Tür ist für Eltern und Gäste durch den Türöffner montags bis freitags in folgenden Zeiten zu öffnen:
    07:15 - 09:00 Uhr
    12:00 – 12:15 Uhr
    14:00 – 14:15 Uhr
    15:00 – 15:15 Uhr
    16:00 – 16:30 Uhr, freitags 15:00 – 15:15 Uhr

    Der innenliegende Türöffner darf nur von Erwachsenen bedient werden.
    Bitte heben Sie die Kinder nicht hoch!
    Jede Gruppe hat einen festen Turntag in der Woche. Dabei werden die Kinder meist ihrem Entwicklungsstand entsprechend in Kleingruppen eingeteilt. Im Morgenkreis bekommen die Kinder mitgeteilt, welche Turngruppe turnen geht.

    Nach Bedarf und Möglichkeit gehen die Kinder auch zusätzlich zu den Turntagen in die Turnhalle. Die Kinder ziehen sich entweder in der Turnhalle oder in ihrer Gruppe um.

    Die Kleidung im Turnbeutel sollte bitte regelmäßig gewaschen und auf Vollständigkeit und der Jahreszeit entsprechend geprüft werden.

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    Die Aufsichtspflicht wird in der Kindertagesstätte erst übernommen, wenn die Kinder den MitarbeiterInnen persönlich übergeben wurden. Bitte richten Sie dies auch Personen aus, die das Kind nicht regelmäßig bringen (z. B. Großeltern, Verwandte, Freunde, Nachbarn). Oft ist es wichtig, eine kurze Übergabe mit einer Erzieherin zu besprechen (z. B. wie war die Nacht, wie sind gesundheitliche Befindlichkeiten, gibt es besondere Stimmungslagen oder Geschehnisse, Abweichungen von der Abholzeit etc.).
    Die Kinder sollten zudem die Möglichkeit haben, sich in Ruhe selbstständig umzuziehen und sich von den Eltern zu verabschieden.
    Bei einem Unfall werden die Eltern umgehend telefonisch benachrichtigt und gebeten das Kind nach Absprache abzuholen. Abhängig von der Situation müssen wir einen Rettungswagen informieren. Wir begleiten das Kind solange, bis eine Bezugsperson des Kindes anwesend ist.

    V

    Empfehlung laut KiBiz Anhang §9 = Personalstunden abzüglich wöchentlicher Betreuungszeit = 10%. Davon abweichend gelten in der Kita Sterntaler folgende Verfügungszeiten:
    Gruppenleiter:
    25% = 10,0 Std. VZ bei 39 Std. WAZ
    25% = 7,5 Std. VZ bei 30 Std. WAZ
    Zweite pädagogische Fachkräfte/ BP:
    12,5% = 5,0 Std. VZ bei 39 Std. WAZ
    12,5% = 2,5 Std. VZ bei 19,5 Std. WAZ
    Verfügungszeit muss für folgende Tätigkeiten genutzt werden:
    • Planung und Vorbereitung der pädagogischen Arbeit
    • Räumlichkeiten vorbereiten
    • Schreiben von Aushängen
    • Gestaltung der Fotobilderrahmen
    • Materialeinkauf
    • Anfertigen schriftlicher Dokumentation von Beobachtungen
    • Schreiben von Berichten
    • Erstellen von Förder-und Entwicklungsplänen
    • Teamgespräche auf Gruppenebene
    • Teamgespräche auf Einrichtungsebene
    • Vorbereitung und Durchführen von Elterngesprächen
    • Vorbereitung und Durchführen von Elternabenden
    • Elternberatung
    • Hausbesuche
    • Zusammenarbeit mit Institutionen wie anderen Kindertagesstätten, Schulen, Frühförderstellen ...
    • Planung und Durchführung von gemeinsamen Festen und Feiern
    • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
    • Einarbeiten in Fachliteratur
    • Teilnahme an Arbeitskreisen
    • Fort- und Weiterbildung (zzgl. 5 Tage je Kindergartenjahr)
    Wir sind darum bemüht, den Kindern in Allem ein gutes Beispiel zu geben. Dies erwarten wir in der Kindertagesstätte im Rahmen der Erziehungspartnerschaft auch von den Eltern. Bitte beachten Sie dies besonders bei der Anwendung Ihres Wortschatzes. Ein Gruß am Morgen, sowie die persönliche Verabschiedung betrachten wir als Selbstverständnis. Behandeln Sie ihr Kind respektvoll und wertschätzend. Schenken Sie Ihrem Kind Aufmerksamkeit und nutzen Sie Ihr Mobiltelefon (Ablenkung) im Kindergarten möglichst nicht. Verhalten Sie sich vorbildlich. Dazu gehört auch, z. B. keinen Müll im Eingangsbereich und auf dem Parkplatz zu hinterlassen.
    Wir verstehen die gesamte KiTa - Zeit als eine Vorbereitung auf die Schule. Dabei werden den Kindern soziale, emotionale und kognitive Kompetenzen vermittelt.
    Trotzdem beginnt in dem letzten KiTa Jahr der Kinder bei uns eine extra Vorschulgruppe. Dabei findet einmal die Woche ein gruppenübergreifendes Angebot statt. Bevor die Vorschule startet, gibt es ein Informationstermin für die Eltern bei dem die Inhalte noch einmal detailliert erklärt werden und Fragen gestellt werden können. In der Vorschule lernen die Kinder auf spielerische Weise ihre Fähigkeiten auszubauen.
    Zu diesen Fähigkeiten gehören unter anderem:
    -Feinmotorik (Stifthaltung, Schneiden etc.)
    - Grobmotorik (Bewegungsabläufe, Koordination etc.)
    - ein grundsätzliches Verständnis für Zahlen und Buchstaben
    - simultane Mengenerfassung
    - Selbstsicherheit & Konzentrationsfähigkeit
    Des weiterem absolvieren die Kinder den Fußgängerpass und nehmen an der Brandschutzwoche teil.
    Zudem unternehmen wir mit den Vorschulkindern besondere Ausflüge, welche im Nachhinein mit den Kindern besprochen und hinterfragt werden. Es sind spannende Aktionen dabei, wie bspw. ein Ausflug in die BayArena, zur Polizei oder ein Besuch in die Bücherei.
    Zum Abschied überlegen wir uns etwas ganz Besonderes. Diesen tollen Tag beenden wir mit einem gemeinsamen Fest mit der ganzen Familie.

    W

    Waldtage sind fest in unserem Wochenplan verankert und finden immer Freitags statt. An diesem Tag macht sich die ganze Gruppe auf den Weg in den Wald und erkundet dort mit allen Sinnen die Natur und gerne auch die Bäche. Teilweise gehen die Gruppen an diesem Tag auch den Spielplatz o.Ä. besuchen. Nach Bedarf gehen die Gruppen auch zusätzlich noch an weiteren Tagen in den Wald, Spazieren oder auf den Spielplatz.
    Jedes Kind besitzt in der Gruppe eine feste Wechselkiste die mit Bild und/oder Name des Kindes versehen ist. Diese Kisten werden von den Eltern mit jahreszeitenentsprechender Wechselwäsche befüllt. Eine regelmäßige Kontrolle der Eltern, ob Kleidungsstücke fehlen oder ausgetauscht werden müssen ( z. B. Größe) stattfinden. Zusätzlich hat der Kindergarten einen kleinen Vorrat an Wechselwäsche welcher zur Not dem Kind zu Verfügung steht.
    Wir arbeiten mit folgenden Grundwerten:
    • Akzeptanz
    • Wertschätzung
    • Gleichberechtigung
    • Toleranz
    • Fairness
    • Vertrauen
    • Gewissenhaftigkeit
    • Zuverlässigkeit
    • Selbstständigkeit
    • Verantwortung
    • Solidarität
    • Dankbarkeit
    • Kritikfähigkeit
    • Selbstreflektion
    Innerhalb der Kindertagesstätte arbeiten alle pädagogischen Mitarbeiter nach dieser Wertvorstellung. Diese vermitteln wir im Alltag auch den Kindern.
    Es ist von großer Bedeutung für die Kinder, dass sie sich als Individuum und besonders in ihrer Kreativität wertgeschätzt fühlen.
    Darum werden Bilder, Skulpturen oder gebastelte Werke der Kinder teilweise ausgehangen oder aufgestellt (im Gruppenraum oder Flur) Einige Bilder/gebastelte Werke werden in die Portfolios bzw. Sammelmappen der Kinder einsortiert.
    Die Windeln und Feuchttücher werden von den Eltern mitgebracht und ausschließlich für das Kind genutzt . So wird sichergestellt, dass die Kinder keine Allergien gegen bestimmte Produkte haben. Die Wickelzeiten orientieren sich individuell am Rhythmus des Kindes. Beim Wickeln wird eine Einwegunterlage zwischen das Kind und die Wickelunterlage gelegt. Unsere MitarbeiterInnen nehmen sich viel Zeit zum Wickeln, zudem ist für uns ein/e liebevoller Umgang bzw. Pflege wichtig um den Kindern zu vermitteln, dass das Wickeln etwas angenehmes, normales ist.
    Jede Gruppe in unserer Einrichtung hat einen festen Wochenplan. Dieser hilft sowohl den Kindern, als auch den Eltern sich in der Woche orientieren zu können. 
Fest verankert sind dabei:
    • Kreativtage (basteln, gestalten, musizieren etc.)
    • 
Turntage
- gemeinsames Frühstück
    • Waldtage
    Der Montag gilt in jeder Gruppe als Ankommenstag nach dem Wochenende. Zusätzlich zu dem Wochenplan werden immer wieder Angebote in Kleingruppen durchgeführt.

    X

    … hier gibt es keine Inhalte

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    … hier gibt es keine Inhalte

    Z

    Das Gesundheitsamt des Rheinisch Bergischen Kreises bietet jährlich eine Beratung zur Zahnprophylaxe in unserer Kindertagesstätte an. Kinder, die das vierte Lebensjahr vollendet haben, dürfen im Kindergarten nach dem Mittagessen selbstständig ihre Zähne putzen. Vorausgesetzt, sie beherrschen bereits den richtigen Umgang mit der Zahnbürste, Zahncreme sowie das Mundspülen. Eine Kontrolle der korrekten Zahnpflege kann im Kindergarten nicht erfolgen.

    Für die Zahnhygiene (Nachputzen usw.) sind die Eltern beim Zähne putzen zu Hause verantwortlich. Jeden Monat sollte eine neue Zahnbürste und eine neue Zahnpastatube mitgebracht werden.
    Grundsätzlich werden alle Beträge durch Lastschriftverfahren eingezogen. Die durch Rückläufe entstehenden Gebühren werden Ihnen folgend in Rechnung gestellt. Wiederholte Zahlungsversäumnisse führen zur Kündigung des Betreuungsvertrages.
    Eine gut funktionierende Erziehungspartnerschaft ist für die positive Entwicklung des Kindes unerlässlich. Ein eng verknüpftes Miteinander bildet die Basis für ein gesundes Vertrauensverhältnis zwischen allen Bezugspersonen des Kindes. Die Kindertagesstätte verfolgt einen familienergänzenden Auftrag. Beratung und Information sind uns ein besonderes Anliegen. Hier sind wir auf die Rückmeldung aus dem Elternhaus angewiesen.

    In regelmäßigen Entwicklungsgesprächen findet ein ausführlicher Austausch über die Entwicklung des Kindes statt. Tür- und Angelgespräche ermöglichen einen kurzen Informationsaustausch.

    Bildungsprozesse werden in Wort, Schrift und Bild festgehalten. Diese Bildungs-dokumentation wird den Familien am Ende der Kindergartenzeit zur Weitergabe an die Schule ausgehändigt.

    Die Erziehungspartnerschaft mit Eltern unter dreijähriger Kinder gestaltet sich gerade in der Eingewöhnungsphase intensiv. Hier nehmen Eltern in besonderer Weise am Gruppenprozess teil. Intensive, persönliche und sensible Begleitung der Ablösungsprozesse zwischen Eltern und vor Allem den jüngsten Kindern sind uns wichtig.

    Die langjährige Erfahrung der pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte unseres Hauses ermöglicht eine kompetente Vernetzung mit anderen Institutionen.

    Unsere Elterninitiative kann nur weiter existieren, wenn die Eltern das Fundament für die pädagogische Arbeit schaffen. Sie können ihre persönlichen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen mit einfließen lassen und Einfluß auf die Inhalte unserer pädagogischen Arbeit durch die Mitwirkung in verschiedenen Gremien sowie der Teilnahme an Elternabenden oder -nachmittagen nehmen.