Wir haben das Glück, dass wir ein sehr großes, weitläufiges Gelände nutzen können. Auch unser Gebäude ist sehr großzügig und weitläufig ausgelegt. Natürlich muß beides gepflegt und unterhalten werden. Dies ist ohne die Mitarbeit der Eltern nicht möglich. Daher ist jedes Vereinsmitglied, dessen Kind oder Kinder einen Betreuungsplatz in unserer Einrichtung haben, verpflichtet, insgesamt pro Jahr 18 Arbeitsstunden zu leisten, welche sich (zur Zeit) wie folgt zusammensetzen:
– 9 Stunden allgemeine Elternarbeit im Innen- und Außenbereich,
– 9 Stunden Gartenarbeit (Pflichtstunden)
(Pflichtstunden = diese Stunden unterliegen besonderen Regelungen und können nicht einfach getauscht oder mit ins neue Jahr genommen werden)
Bitte fragen Sie im Anmeldegespräch nach den genauen Regelungen, der Vorstand oder das Team informieren Sie gern darüber.