Schrittweise Wiedereröffnung bzw. Erweiterung des Betreuungsanspruchs in der Kindertagesstätte
Die Wiedereröffnung der Kita wird in einzelnen Schritten erfolgen, immer in Abhängigkeit vom aktuellen Pandemiegeschehen im Land.
- Ab dem 14.05.2020 haben Vorschulkinder, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, einen Betreuungsanspruch in der Kita.
- Ebenfalls ab dem 14.05.2020 haben Kinder mit Behinderung einen Betreuungsanspruch in der Kita.
- Ab dem 28.05.2020 dürfen alle Vorschulkinder die Kita wieder besuchen.
- Ab Juni (genauer Zeitpunkt noch offen) sollen alle Kinder die Möglichkeit haben, die Kita für 2 Tage/Woche zu besuchen.
Hier finden Sie einen Brief aus dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW an Sie als Eltern