+++ update 12.05.2020 +++

Schrittweise Wiedereröffnung bzw. Erweiterung des Betreuungsanspruchs in der Kindertagesstätte

Die Wiedereröffnung der Kita wird in einzelnen Schritten erfolgen, immer in Abhängigkeit vom aktuellen Pandemiegeschehen im Land.

  1. Ab dem 14.05.2020 haben Vorschulkinder, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, einen Betreuungsanspruch in der Kita.
  2. Ebenfalls ab dem 14.05.2020 haben Kinder mit Behinderung einen Betreuungsanspruch in der Kita.
  3. Ab dem 28.05.2020 dürfen alle Vorschulkinder die Kita wieder besuchen.
  4. Ab Juni (genauer Zeitpunkt noch offen) sollen alle Kinder die Möglichkeit haben, die Kita für 2 Tage/Woche zu besuchen.

Hier finden Sie einen Brief aus dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW an Sie als Eltern