Änderung des Betreuungsanspruchs:
Ab dem 23.03.20 haben auch Eltern Anspruch auf eine Betreuung ihres Kindes, bei denen nur 1 Elternteil zu den Berufen aus kritischer Infrastruktur gehört. Hierfür ist unbedingt die Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich sowie eine vorherige telefonische Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail.
Außerdem werden wir dafür Sorge tragen, dass die Betreuung bei Notwendigkeit auch am Wochenende gewährleistet werden kann.
Lesen Sie selbst: Schreiben des Ministeriums vom 20.03.2020