Liebe Eltern,
der Rheinisch-Bergische-Kreis hat eine Information für Eltern von Kindern in Kitas oder Tagespflege in Burscheid, Kürten und Odenthal herausgegeben, in der das Betreuungsverbot konkretisiert wurde. Es wurde definiert, welche unentbehrlichen Schlüsselpersonen vom Betreuungsverbot ausgeschlossen werden. Mit anderen Worten: Wer hat weiterhin Anspruch auf Betreuung seines Kindes? Wichtig ist hierbei zu beachten, dass ein Anspruch nur gilt, wenn entweder beide Erziehungsberechtigten zu den unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören oder alleinerziehend sind.
Um das Schreiben zu lesen, folgen Sie bitte folgendem Link: Schreiben-des-RBK-14.03.2020
Die Unentbehrlichkeit ist der Einrichtung gegenüber durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Das Formular, das hierfür vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss finden Sie hier. Bitte drucken Sie das Formular aus, lassen es von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen und legen es bis spätestens Mittwoch, 18.03.2020 in der Einrichtung vor.
Um die anwesenden kleinen und großen Menschen in der Einrichtung zu schützen, bitten wir außerdem, die folgende Erklärung zu unterschreiben: Erklärung