+++ update 16.03.20 +++

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der nachfolgenden Liste „Schlüsselpersonen“ definiert, für die auch während der Schließung der Kita eine Betreuung ihrer/ihres Kinder/Kindes gewährleistet ist.

Wer ist Schlüsselperson?

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrecht- erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pfle- gerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen die folgenden Sektoren:

  • Energie (Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik), insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • Wasser, Entsorgung (Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung, insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
  • Informationstechnik und Telekommunikation (insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • Gesundheit (insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niederge- lassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore)
  • Finanz- und Wirtschaftswesen (insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers / Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes))
  • Transport und Verkehr (insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr / Personal der Deutschen Bahn und Nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes / Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs)
  • Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation)
  • Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune) Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind / Gesetzgebung/Parlament
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe (Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)

Weitere Erläuterungen des Ministeriums und Antworten zu zahlreichen Fragen finden Sie hier.