FAQ-Liste zur Wiedereröffnung der Kita am 08. Juni 2020 mit reduziertem Stundenumfang:
Fragen zu den Betreuungssettings:
Werden Geschwisterkinder in einer gemeinsamen Gruppe betreut oder werden die Gruppenzugehörigkeiten eingehalten?
Hier werden individuelle Lösungen getroffen. Geschwisterpaare werden getrennt oder gemeinsam betreut wenn es der Entwicklung zuträglich ist. Nach Möglichkeit werden Geschwister jedoch gemeinsam betreut.
Werden die Kinder in Kindertageseinrichtungen weiterhin in den Betreuungssettings der letzten Wochen betreut oder wieder in den Gruppen, die vor der Corona-Pandemie bestanden?
Die Kinder werden in die ursprünglichen Gruppen zurückgeführt. Ausnahmen bilden ggf. Geschwisterpaare, die nach Möglichkeit zusammen betreut werden sollen, damit so wenige neue Kontaktnetze wie möglich entstehen.
Wie sehen die Betreuungszeiten im Detail aus?
Kinder mit 45 Std. Budgets (-10 Std.) werden von 07:15 Uhr bis 14:15 Uhr betreut,
alternativ von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Kinder mit 35 Std. Budgets (-10 Std.) werden von 07:15 Uhr bis 12:15 Uhr betreut,
alternativ von 08:15 Uhr bis 13:15 Uhr. Die Betreuungszeit innerhalb des vertraglichen und zur Zeit reduzierten Budgets muss am letzten Betreuungstag der Vorwoche festgelegt werden.
Kann ich mein Kind an festen Tagen zuhause lassen? Muss ich es immer gesondert abmelden?
Eltern füllen die Wochenplanung aus und reichen sie spätestens am letzten Betreuungstag der Vorwoche ein. Das Formular kann auf der Webseite unter Downloads heruntergeladen werden.
Kann ich mein Kind auch erst um 9:00 Uhr bringen oder sogar später?
Nein, alle Kinder müssen bis spätestens um 9:00 Uhr in der Gruppe anwesend sein, um am pädagogischen Tagesablauf teilnehmen zu können. Durch das in Empfang nehmen der Kinder an der Tür durch Mitarbeiter, kann die Übergabesituation nach 9:00 nicht mehr organisiert werden.
Hat sich der Tagesablauf geändert (Zähneputzen, Schlafen, Hol- und Bringzeiten)?
Der Tagesablauf wird an die tägliche Belegungssituation in den Gruppen angepasst.
Das Zähneputzen findet nicht statt.
Das Ruhen findet im Gruppenraum statt.
Zu den Hol- und Bringzeiten entnehmen Sie bitte die Neuregelung der Corona-Verhaltensfibel. Sie können die Verhaltensfibel auf unserer Webseite herunterladen unter Downloads
Was können Eltern tun, wenn der reduzierte Betreuungsumfang nicht ausreicht?
Außerhalb der Betreuung in einem Kindertagesbetreuungsangebot sollen Kinder grundsätzlich von ihren Eltern betreut werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann auch eine privat organisierte Betreuung in Kleingruppen in Betracht gezogen werden. Wenn dies ebenfalls nicht möglich ist, können Eltern mit dem örtlich zuständigen Jugendamt Kontakt aufnehmen und dort gemeinsam eine Lösung suchen.
Wie sollte eine privat organisierte Betreuung in Kleingruppen aussehen?
Es sollte grundsätzlich alles vermieden werden, was zu neuen Kontaktnetzen führt. Eine Betreuung in privat organisierten Kleingruppen sollte so gestaltet werden, dass das Gebot beachtet wird, keine neuen Kontaktnetze zu schaffen, d.h., z.B., dass es sich um Gruppen mit immer den gleichen Kindern handeln sollte. Wenn eine solche privat organisierte Kinderbetreuung erstmalig organisiert wird, sollte darauf geachtet werden, dass neu entstehende Kontaktnetze so klein wie möglich gehalten werden. Wichtig ist auch, dass die Kontakte jederzeit nachvollzogen werden können.
Deswegen sollen Eltern, bei einer solchen Kinderbetreuung alle nicht nur flüchtigen Sozialkontakte dokumentieren und auch dokumentieren, wann, welches Kind, wo, von wem und mit wem mitbetreut wurde. Diese Betreuung sollte getrennt von anderen und so häufig wie möglich im Freien stattfinden. Daher sprechen wir bei dieser Betreuungsform von „Bubble“, also einer Blase in der diese Betreuung so gut es geht abgeschirmt zu anderweitigen Kontaktnetzen erfolgt.
Können Kinder in privaten Betreuungsgruppen auch von Babysittern, Aupairs oder anderen Personen betreut werden?
Ein privates Betreuungssetting (wie oben beschrieben) sollte vorrangig von den jeweiligen Elternteilen betreut werden, um neue Kontaktnetze zu vermeiden. In diesem Sinne ist grundsätzlich auch die Betreuung durch ein im jeweiligen Haushalt lebendes Au-Pair möglich, weil ein Kontaktnetzwerk mit einer der Familien ohnehin besteht. Wichtig ist, dass die Kontakte jederzeit nachvollzogen werden können. Eltern sollten alle nicht nur flüchtigen Sozialkontakte dokumentieren und auch dokumentieren, wann, welches Kind, wo, von wem und mit wem mitbetreut wurde. Auch Babysitting ist grundsätzlich möglich, aus Infektionsschutzgründen sollten aber wechselnde Betreuungspersonen vermieden werden.
Wird es für die Vorschulkinder eine Übernachtungsaktion geben?
Nein, dieses Jahr wird es statt dessen eine „Schatzsuche“ für die Vorschulkinder geben.
Wird es im Sommer eine Schließzeit geben?
Nein, in unserer Kita gibt es grundsätzlich in den Sommerferien keine Schließzeit und auch in diesem Jahr nicht. Es bleibt bis auf weiteres beim „eingeschränkten Regelbetrieb“.
Wie wird die Eingewöhnung für die neuen Kindern aussehen, die ab 01.08. die Kita besuchen?
Ein Elternteil wird das Kind während der Eingewöhnung unter Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen begleiten. Hierzu werden Sie noch gesondert detailliert vom pädagogischen Team der Kita informiert.
Fragen zu den Infektions-Schutzmaßnahmen:
Welche Hygiene- und Abstandsmaßnahmen sind ergriffen worden?
- Getrennte Zuwegung zu den Gruppen.
- Fieber messen bei der Ankunft.
- Getrennte und entzerrte Garderobenbereiche.
- Entfernen der überzähligen Stühle aus den Gruppen.
- Entfernen nicht waschbarer Spielmaterialien aus den Gruppen.
- Händehygiene als Ritual.
- Brotdosenfrühstück ersetzt das Buffett.
- Jedes Kind hat seine eigene Trinkflasche.
- Kinder und Mitarbeiter wechseln ihre Kleidung täglich.
- Feste Zeiten für jede Gruppe für das Spiel im Garten.
- Mülleimer wurden durch Mülleimer mit Deckeln ersetzt.
- Das Ruhen findet auf Gruppenebene statt.
- Es finden keine gruppenübergreifende Angebote statt.
- Mitarbeiter werden nicht gruppenübergreifend eingesetzt.
- Der Wickelraum im Anbau wird nur getrennt von Sonne und Mond genutzt.
- Die Teewagen bleiben vor der Küche und vor den Gruppenräumen.
- Dokumentation der Reinigungsintervalle von Mobiliar und Material.
Dürfen Eltern die Kita betreten?
Das Betretungsverbot für Eltern wird zum 08.06.2020 aufgehoben.
Die Eltern werden jedoch gebeten, die Kinder weiterhin vor dem Eingang zu übergeben und in Empfang zu nehmen. Falls das Kind eine engere Begleitung benötigt, kann es an der Gruppenraumtür übergeben werden. Nur in zwingenden Ausnahmefällen (z. B. Eingewöhnung) sollte das Kind in die Gruppe begleitet werden. Eltern tragen zwingend einen Mund-Nase-Schutz und halten die Abstandsregeln ein.
Wann dürfen Kinder nicht betreut werden?
Kinder dürfen nicht betreut werden, wenn sie Krankheitssymptome aufweisen, ungeachtet ihrer Art und Ausprägung. Zudem dürfen sie nicht betreut werden, wenn Elternteile bzw. andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von SARS-CoV-2 aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich.
Dürfen Kinder betreut werden, die nur eine leichte Erkältung haben?
Nein! Auch Kinder mit nur leichten Erkältungssymptomen dürfen die Kita nicht besuchen.
Dürfen Kinder betreut werden, die nicht krank sind, aber Krankheitssymptome haben, die einer SARS-CoV-2 -Erkrankung ähneln (z.B. Heuschnupfen)?
Kinder, die eine chronische, nicht akute und nicht ansteckende Krankheit haben (z.B. Heuschnupfen, Allergien), die in ihrer Symptomatik den Krankheitssymptomen von SARS-CoV-2 ähneln, sollten bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests, welches die Unbedenklichkeit einer Aufnahme bestätigt, betreut werden.
Was passiert, wenn ein Covid-19-Fall in der Kita auftritt?
Das betroffenen Betreuungssetting wird sofort geschlosssen. Der Träger und das Jugendamt werden umgehend informiert.
Die Dokumentation der Kontaktnetze wird an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Das Gesundheitsamt wird dann weitere Maßnahmen vorgeben.
Müssen Eltern in der Kita einen Mund-Nasen-Schutz tragen?
Die Eltern müssen in jeder Situation auf dem Gelände der Kita einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das Gelände der Kita beginnt bereits auf dem Parkplatz. Außerdem ist darauf zu achten, bei der Bring- und Abholsituation zu anderen Eltern, deren Kindern und den Mitarbeitern der Kita den Mindestabstand einzuhalten.
Mitarbeiter tragen den Mund-Nasen-Schutz bei der Begleitung der Kinder in den Sanitärbereich, in Körperpflegesituationen, bei der Wundversorgung u.Ä..
Müssen die Kinder beim Bringen einen Mundschutz tragen?
Kinder unter 6 Jahren tragen keinen Mund-Nasen-Schutz.
Fragen zu den Kosten:
Wenn man einen verkürzten Betreuungsstundensatz hat, wird dieses auch beim Jugendamt niedriger berechnet?
Die Landesregierung hat am 26.05.20 beschlossen, für die Monate Juni und Juli jeweils die Hälfte der Beiträge an das Jugendamt zu erlassen.
Wie wird bezüglich des Essensgeldes vorgegangen?
Das Mittagessen wird wie bisher anhand der tatsächlich eingenommenen Mahlzeiten abgerechnet. Der Köchinnenbeitrag wurde für Mai für alle Eltern ausgesetzt. Da ab Juni wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb stattfindet und alle Kinder die Möglichkeit haben, eine Mahlzeit einzunehmen, wird auch der Köchinnenbeitrag wieder eingezogen. Welche Regelungen im Detail getroffen werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt vom Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat entschieden werden.
Wir weisen auch nochmals darauf hin, dass Familien, die in finanzielle Notlage geraten sind und u.U. Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Lassen Sie sich diesbezüglich durch unsere Leitung Frau Schraven oder durch die katholische Jugendagentur beraten. Ein Informationsschreiben der kath. Jugendagentur finden Sie unter den Downloads auf unserer Webseite unter Downloads.
Reduzieren sich bei einer verkürzten Betreuungszeit auch der Vereinsbeitrag oder der Trägeranteil?
Nein, da die Betriebskosten auch bei reduzierter Betreuungszeit wie gewohnt anfallen, können wir diese Beiträge nicht reduzieren.
Allgemeine Fragen:
Können Schülerinnen und Schüler Schulpraktika in den Einrichtungen absolvieren?
Praktika können zur Zeit noch nicht abgeleistet werden. Da die Pandemie-Situation sehr dynamisch ist und sich der eingeschränkte Regelbetrieb erst einmal etablieren muss, wird diese Frage demnächst erneut bewertet werden.
Dürfen andere abholberechtigte Personen mein Kind abholen bzw. die Kita betreten?
Grundsätzlich sollen keine neuen Sozialkontakte geknüpft werden. Abholberechtigte Personen dürfen die Kinder abholen. Bitte beachten Sie: Das Betreten der Kindertagesstätte sollte möglichst vermieden werden.
Wie erfahre ich, wie mein Stundenguthaben zur Elternarbeit aussieht?
Der jeweilige Stundenstand kann bei Frau Schilling unter der Ihnen bekannten Telefonnummer oder per Mail unter andrea.schilling(at)sterntaler-burscheid.de abgefragt werden.