+++ Wann benötige ich ein ärztliches Attest? +++

Liebe Eltern,

wir möchten Sie über das vom Ministerium vorgeschriebene Vorgehen informieren:

Wenn Ihr Kind Krankheitssymptome, die in Verbindung mit SARS-CoV-2 stehen, zeigt und aufgrund dieser aus der Einrichtung abgeholt wird oder nicht betreut wurde, muss bei einer Wiederaufnahme der Betreuung ein ärztliches Attest in der Einrichtung vorgelegt werden.

Nach folgenden Krankheitssymptomen unabhängig von der Art oder Ausprägung, ist zwingend ein Attest erforderlich:

Husten
Fieber
Halsschmerzen
Geschmacks- oder Geruchsstörungen

Ebenfalls dürfen die Kinder nicht in der Einrichtung betreut werden, wenn Eltern oder andere in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen obenstehende Symptome aufweisen oder Kontakt mit einem akut an COVID-19 Infizierten hatten. Sie benötigen bei der Wiederaufnahme der Betreuung auch in diesen Fällen ein ärztliches Attest.

Bei aufkommenden Fragen rufen Sie gerne in der Einrichtung an oder wenden sich per E-Mail an uns.

Mit freundlichen Grüßen

Das Sterntaler-Team