+++ update 07.05.2020 +++

Liebe Eltern,

für Mai hatten wir die Einzüge des Essensgeldes ausgesetzt, um die Familien zu entlasten. Da aber unsere Betriebskosten weiterlaufen und auch die Köchinnen weiterhin bezahlt werden müssen, haben wir in der letzten Vorstandssitzung beschlossen, die pauschale Abschlagszahlung für das Essensgeld in Höhe von 60,- € ab Juni wieder einzuziehen.

Die Abrechnung der eingenommenen Mahlzeiten erfolgt wie gewohnt zum Ende des Kita-Jahres (31. Juli 2020). Sämtliche nicht eingenommenen Mahlzeiten werden Ihnen mit jeweils 2,- € /Mahlzeit wieder gutgeschrieben. Es ist dann lediglich der monatliche Fixkosten-Anteil in Höhe von 30,- € zu zahlen.

Eltern, die durch Kurzarbeit oder Wegfall der Arbeit in finanzielle Schieflage geraten sind, können über das Arbeitsamt, Jobcenter oder Sozialamt eine Berechtigung auf das Bildungs- und Teilhabepaket prüfen lassen. Unsere Leitung Frau Schraven kann Sie dahingehend beraten.

Wir hoffen alle sehr auf eine baldige Wiedereröffnung der Kita, die über die Notbetreuung hinausgeht.

Bleiben sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen

Der Vorstand

+++ update 19.04.20 +++

Die vorsichtige Öffnung der Betreuung für Kinder in Kindertagesstätten hat auch in unserer Einrichtung Auswirkungen. Zunächst wird die Liste von Personen, die in kritischer Infrastruktur arbeiten, ab Donnerstag, 23. April 2020 erweitert. Die neue Liste der Tätigkeitsbereiche finden Sie hier.

Ab Montag den 27. April 2020 soll der Anspruch auf Betreuung um alleinerziehende, berufstätige Eltern erweitert werden.

Hier finden Sie die neueste Information aus dem Ministerium vom 17.04.2020:

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration teilt mit:

Auf Grundlage der neuen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung werden ab dem 23. April 2020 die geplanten, schrittweisen Anpassungen bei der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Familienminister Joachim Stamp: „Nach den Ergebnissen der heutigen Schaltkonferenz mit Bundesministerin Giffey und den Kolleginnen und Kollegen der Länder haben wir für Nordrhein-Westfalen ein gestuftes Verfahren vorgesehen.“
 
Wie bereits in der gestrigen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung beschlossen wird die derzeitige Notbetreuung ab Donnerstag, 23. April 2020, um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur moderat erweitert. Für Montag den 27. April 2020 wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet.
Familienminister Stamp: „Dies ist mir ein großes Anliegen, ich hätte mir eine bundeseinheitliche Regelung gewünscht. Wir werden in Nordrhein-Westfalen die erwerbstätigen Alleinerziehenden, die in der aktuellen Situation besondere Herausforderungen zu meistern haben, unterstützen und entlasten.“
 
Darüber hinaus hat die Jugend- und Familienministerkonferenz beschlossen, unter Leitung von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Konzept zu erarbeiten, unter welchen Kriterien weitere Schritte der Öffnung der Kindertagesbetreuung möglich sind. Familienminister Stamp: „Mein Ministerium lädt dazu bereits heute ein, um gemeinsam mit Fachabteilungen aus Bund und Ländern unter wissenschaftlicher Begleitung durch Experten aus den Bereichen Kindheitspädagogik und Hygiene zu beraten.“ Entsprechende Empfehlungen sollen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten rechtzeitig vor der nächsten gemeinsamen Beratung am 30. April vorliegen. Minister Stamp: „Wir haben eine große Verantwortung dafür, jedem Kind so schnell wie möglich und verantwortbar wieder frühkindliche Bildung zu ermöglichen.“

+++ update 30.03.20 +++

Liebe Eltern!

Es gibt Neuigkeiten vom Rheinisch-Bergischen-Kreis zu den Elternbeiträgen: Das Jugendamt wird für den Monat April 2020 keine Elternbeiträge erheben. Die bestehenden Lastschriftmandate werden ausgesetzt. Bitte stoppen Sie eventuelle Daueraufträge bzw. führen Sie für den April keine Einzelüberweisung durch.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des RBK

Der Trägeranteil wird aber weiterhin eingezogen werden, da auch unsere Betriebskosten in voller Höhe weiterlaufen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihre Kindertagesstätte STERNTALER

+++ update 22.03.20 +++

Änderung des Betreuungsanspruchs:

Ab dem 23.03.20 haben auch Eltern Anspruch auf eine Betreuung ihres Kindes, bei denen nur 1 Elternteil zu den Berufen aus kritischer Infrastruktur gehört. Hierfür ist unbedingt die Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich sowie eine vorherige telefonische Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail.

Außerdem werden wir dafür Sorge tragen, dass die Betreuung bei Notwendigkeit auch am Wochenende gewährleistet werden kann.

Lesen Sie selbst: Schreiben des Ministeriums vom 20.03.2020

+++ update 16.03.20 +++

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der nachfolgenden Liste „Schlüsselpersonen“ definiert, für die auch während der Schließung der Kita eine Betreuung ihrer/ihres Kinder/Kindes gewährleistet ist.

Wer ist Schlüsselperson?

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrecht- erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pfle- gerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen die folgenden Sektoren:

  • Energie (Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik), insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • Wasser, Entsorgung (Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung, insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
  • Informationstechnik und Telekommunikation (insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
  • Gesundheit (insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niederge- lassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore)
  • Finanz- und Wirtschaftswesen (insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers / Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes))
  • Transport und Verkehr (insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr / Personal der Deutschen Bahn und Nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes / Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs)
  • Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation)
  • Staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune) Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind / Gesetzgebung/Parlament
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe (Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)

Weitere Erläuterungen des Ministeriums und Antworten zu zahlreichen Fragen finden Sie hier.

+++ update 15.03.20 +++

Liebe Eltern,

der Rheinisch-Bergische-Kreis hat eine Information für Eltern von Kindern in Kitas oder Tagespflege in Burscheid, Kürten und Odenthal herausgegeben, in der das Betreuungsverbot konkretisiert wurde. Es wurde definiert, welche unentbehrlichen Schlüsselpersonen vom Betreuungsverbot ausgeschlossen werden. Mit anderen Worten: Wer hat weiterhin Anspruch auf Betreuung seines Kindes? Wichtig ist hierbei zu beachten, dass ein Anspruch nur gilt, wenn entweder beide Erziehungsberechtigten zu den unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören oder alleinerziehend sind.

Um das Schreiben zu lesen, folgen Sie bitte folgendem Link: Schreiben-des-RBK-14.03.2020

Die Unentbehrlichkeit ist der Einrichtung gegenüber durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Das Formular, das hierfür vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss finden Sie hier. Bitte drucken Sie das Formular aus, lassen es von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen und legen es bis spätestens Mittwoch, 18.03.2020 in der Einrichtung vor.

Um die anwesenden kleinen und großen Menschen in der Einrichtung zu schützen, bitten wir außerdem, die folgende Erklärung zu unterschreiben: Erklärung