+++ update 26.06.2020 +++

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Regelung zur Wiederaufnahme von Kindern nach einer Erkrankung mit Krankheitssymptomen von COVID-19 dahingehend geändert, dass vor erneuter Aufnahme der Betreuung eine schriftliche Bestätigung der Eltern vorgelegt werden muss, dass die Kinder seit 48 Stunden symptomfrei sind. Ein ärztliches Attest durch eine/n Kinderarzt/-ärztin ist nur noch vorzulegen, wenn es begründete Zweifel an der Symptomfreiheit gibt. Die von den Eltern auszufüllende schriftliche Bestätigung finden Sie unter Downloads