Informationen für Eltern aus dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden:
Aufnahme des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung
Am 8. Juni 2020 haben die Kindertagesbetreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen. Das Infektionsgeschehen und die Erfahrungen der letzten Wochen lassen nun die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung zu. Ab dem 17. August 2020 gilt für die Kindertagesbetreuung daher wieder der Regelbetrieb. Diese Öffnung erfolgt grundsätzlich unbefristet. Es kann aber wieder zu Einschränkungen kommen, lokal oder auch landesweit, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erfordert.
Der eingeschränkte Regelbetrieb war ursprünglich befristet bis zum 31. August. Dass wir nun etwas früher als geplant in den Regelbetrieb starten, ist insbesondere dem Wunsch geschuldet, grundsätzlich einen Gleichklang mit Schule herzustellen. Dort soll mit dem Beginn des neuen Schuljahres am 12. August der Regelbetrieb aufgenommen werden. In enger Absprache mit den Trägern und Kommunen haben wir uns für die Kindertagesbetreuung nun auf den 17. August verständigt, um auch denen, die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten Hälfte der Schulferien haben, genug Vorbereitungszeit für diesen nächsten Schritt einzuräumen.
Mit der Aufnahme des Regelbetriebs gelten die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt. Daneben sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung von SARS-CoV-2 verhindern sollen und gesondert geregelt werden, nach wie vor zu beachten. Um die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen zu unterstützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben, werden für den Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie begleitende Empfehlungen veröffentlicht. Hier werden unter anderem Hinweise zum Umgang mit Kindern mit Krankheitssymptomen und zu notwendigen Hygienemaßnahmen gegeben.
Die detaillierte Regelung, die ab sofort gültig ist, finden Sie in der beigefügten „Offiziellen Information zum Umgang mit Krankheitssymptomen“.
Im Regelbetrieb haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung, das heißt, auch in dem vertraglich vereinbarten Be treuungsumfang.
Zudem können alle gewohnten pädagogischen Konzepte wieder umgesetzt werden, denn eine strikte Trennung von Gruppen, wie sie im eingeschränkten Regelbetrieb erforderlich war, muss nicht mehr eingehalten werden.
Sollte (coronabedingt) nicht ausreichend Personal in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen, sind vom Träger mit dem jeweiligen Landesjugendamt Lösungen für die bestmögliche Aufrechterhaltung der Betreuung zu entwickeln, hier kann es zu Einschränkungen in der Betreuung kommen.
Um für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz im Umgang mit SARS-CoV-2 zu sorgen, erhalten alle Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie alle Kindertagespflegepersonen vom 03.08.2020 bis zum 09.10.2020 die Möglichkeit, sich alle 14 Tage freiwillig auf SARS-CoV-2 testen zu lassen. Die Kosten hierfür übernimmt das Land.
Die Testungen sollen für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen im Wechsel mit dem Schulbereich, in der 32., 34., 36., 38. und 40. Kalenderwoche stattfinden. Testungen von Kindern sind nicht vorgesehen.
Sollte bei diesen Testungen eine Infektion festgestellt werden, werden von den Gesundheitsämtern weitere Maßnahmen ergriffen.
Nähere Informationen zur Organisation erfolgen gesondert.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen