+++ Einreise aus Risikogebieten +++

Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen:

Informationen für Eltern

deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden

Informationen für Träger, Leitungen, Personal

von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Quarantäne nach Einreise aus Risikogebieten

Die Coronaeinreiseverordnung regelt für Einreisende aus internationalen Risikogebieten eine Quarantänepflicht (mit Ausnahmen). Zudem werden Meldepflichten der Einreisenden gegenüber dem Gesundheitsamt geregelt. Aufgrund möglicher Änderungen über den Verlauf der Sommerferien erfolgt an dieser Stelle nur der grundsätzliche Hinweis, dass für bestimmte Länder, in denen Beschäftigte, Kindertagespflegepersonen oder betreute Kinder in den kommenden Wochen Urlaub machen, von einer anschließenden Quarantänepflicht umfasst sind oder sein können.

Dieser Information ist die aktuell gültige Coronaeinreiseverordnung beigefügt sowie die gegenwärtige Aufstellung des RKI, in denen die internationalen Risikogebiete aus- gewiesen sind. Die jeweils aktuellen Regelungen finden Sie hier:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung- der-corona-pandemie#verordnungen

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen